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Wiesenfeld
Abkochgebot für Trinkwasser in und um Wiesenfeld
Die Ursache für die Verunreinigung mit coliformen Keimen ist nach Angaben des Landratsamtes noch unklar. Das Wasser wird ab sofort gechlort.
Symbolbild Trinkwasser
Foto: Patrick Pleul | Symbolbild Trinkwasser
Bearbeitet von Joachim Spies
 |  aktualisiert: 13.03.2020 02:11 Uhr

Bei der mikrobiologischen Untersuchung am 5. März der Wasserversorgung in Wiesenfeld, Rohrbach, Weiler Rettersbach, Weiler Erlenbach und Maria Buchen wurden fünf Coliforme Keime im Ortsnetz nachgewiesen. Die Ursache hierfür ist nach Angaben des Landratsamtes Main-Spessart momentan noch nicht bekannt.

Das Trinkwasser in Wiesenfeld, Rohrbach, Weiler Rettersbach, Weiler Erlenbach und Maria Buchen ist deshalb ab sofort abzukochen und nach der Trinkwasserverordnung zu chloren. Das Abkochgebot ist solange durchzuführen, bis die Chlorung im Ortsnetz kontinuierlich bei mindestens 0,1mg steht. Dafür sind zweimal pro Woche mikrobiologische Wasserproben an der Quelle, dem Hochbehälter und an drei repräsentativen Stellen im Ortsnetz zu nehmen. Die Ergebnisse der mikrobiologischen Beprobungen und der Chlorwerte werden dem Gesundheitsamt Main-Spessart kontinuierlich gemeldet.

Die Bevölkerung wird umgehend entsprechend dem Maßnahmenplan der Gemeinde informiert. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung die Chlorung des Trinkwassers der Wasserversorgung im betroffenen Bereich und ein sofortiges Abkochgebot an.  Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:  

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
  • Zahnarztpraxen wird empfohlen vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
  • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
  • Auf Anordnung des Gesundheitsamtes wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
  • Es kann daher zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Diese sind aber ohne gesundheitliche Risiken.  Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.
  • Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Verwaltung entsprechend informieren.
 
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