Das Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Hasloch ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Desinfektion mit Chlor angekommen ist, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts. Die Chlordesinfektion bleibt bis auf Weiteres bestehen. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 Milligramm Chlor/Liter Wasser sei mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen, schreibt die Behörde.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.