zurück
Karlstadt
Abfallgebühren in Main-Spessart steigen um fast zehn Prozent
Bearbeitet von Nico Christgau
 |  aktualisiert: 13.03.2020 02:11 Uhr

Nachdem die Abfallgebühren seit 1997 insgesamt vier Mal gesenkt werden konnten, müssen sie erstmalig wieder angehoben werden. Bei gleichzeitig sinkenden Erlösen, insbesondere für die Altpapiervermarktung, und steigenden Kosten ist eine Anhebung von durchschnittlich rund 9,5 Prozent erforderlich, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die neuen Gebührensätze gelten ab 1. Januar 2020. Die Abfallgebührenkalkulation wurde auf vier Jahre angelegt. Wenn alles planmäßig verlaufe, werden die Gebühren laut Mitteilung bis Ende 2023 konstant bleiben. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 6. März 2020 über die neuen Gebührensätze abgestimmt. 

Die neuen Gebührensätze 2020 bis 2023

Neu eingeführt wird eine Gebühr für die 1100- beziehungsweise 5300-Liter-Container mit einer wöchentlichen Leerung des Restmüllgefäßes. Der Restmüllsack (etwa 70 Liter) wird 4,30 Euro, der Grüngutsack (etwa 120 Liter) 3,60 Euro kosten.

Die Gebühr für eine zusätzliche Leerung (zusätzlich zur Regelabfuhr) eines 1110-Liter-Restmüllbehälters beträgt 51,50 Euro pro Leerung und für einen 5300-Liter-Behälter 215,80 Euro.

Neben der Änderung der Gebührensatzung hat der Kreistag auch über Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung entschieden. Diese sind erforderlich, da insbesondere die Qualität des beim Humuswerk Main-Spessart angelieferten Biomülls stark verunreinigt ist. So wird die geänderte Abfallwirtschaftssatzung genau definieren, was in die Biotonne darf.  

Falsch befüllte Bio- und Altpapiertonnen werden künftig nicht mehr geleert. Der Verursacher kann den Inhalt nachsortieren, über Restmüllsäcke entsorgen oder die Tonne bei der nächsten Restmüllabfuhr "sonderleeren" lassen. Letzteres kostet 16 Euro Verwaltungsgebühr plus drei Cent je Liter Gefäßgröße, also beispielsweise 19,60 Euro für eine 120-Liter-Tonne. Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Trennpflicht kann die Bio- oder Altpapiertonne zukünftig auch abgezogen und durch eine gebührenpflichtige Restmülltonne ersetzt werden.

Wichtiges auf einen Blick

Gebührenrelevante Änderungen (Mieterwechsel, Geburt eines Kindes oder ähnliches) müssen dem Landratsamt unaufgefordert mitgeteilt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Die neuen Müllgebührenbescheide werden voraussichtlich im April versandt. 

Bei Fragen zur Umstellung der Abfallgebühren erreichen Sie die Müllgebührenstelle und die Abfallberatung wie folgt: Tel.: (09353) 793 1777, E-Mail: Abfall@Lramsp.de oder Abfallberatung@Lramsp.de

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Karlstadt
Abfallberatung
Abfallgebühren
Abgaben
Kreistage
Verwaltungsgebühren
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top