
Seit diesem Montag gilt in Bayern eine FFP2-Masken-Pflicht im Öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften. Ab sofort müssen nun auch Besucher, die einen Termin im Landratsamt Main-Spessart oder seinen Außenstellen wahrnehmen, eine solche Maske (oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard) tragen. In dieser Woche wird diese Vorgabe laut Pressemitteilung des Amtes noch kulant behandelt. Ab Montag, 25. Januar, ist sie dann verbindlich.
„Wir haben unser Schutz- und Hygienekonzept dahingehend überarbeitet und wollen mit dieser Maßnahme sowohl Besucher wie Mitarbeiter unseres Hauses noch besser vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen“, so Landrätin Sabine Sitter. „Je höher der Sicherheitsstandard, desto besser können wir es verantworten, das Landratsamt weiterhin geöffnet zu lassen.“
Ausgenommen von der FFP2-Masken-Pflicht sind Kinder beziehungsweise Jugendliche unter 15 Jahren. Für sie genügt weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung, für Kinder bis zum sechsten Geburtstag entfällt die Maskenpflicht vollständig.
Darüber hinaus müssen Besucher des Haupthauses am Marktplatz in Karlstadt die Körpertemperatur über einen Scanner am Haupteingang messen lassen, um Fieber auszuschließen. Diese Daten werden nicht gespeichert.
Die Beschäftigten des Landratsamtes werden in den kommenden Tagen mit speziellen Gesichtsmasken für den allgemeinen Dienstgebrauch ausgestattet, die ebenfalls dem Standard der FFP2-Masken entsprechen, aber gewaschen und über einen längeren Zeitraum wiederverwendet werden können.