Seit 50 Jahren hat Bischbrunn ein Gemeindewappen und eine Gemeindefahne. Gemeindesiegel, Wappen und Fahnen sind Hoheitsabzeichen und dürfen nicht ohne Genehmigung verwendet werden. Eine Kommune darf sie auch nicht nach Gutdünken führen. Bezirksregierung und Innenministerium müssen sie genehmigen. Da hatte auch Bischbrunn anfangs seine Probleme.
Für die Gemeinde Bischbrunn war es vor 50 Jahren ein feierlicher Anlass, als der Marktheidenfelder Landrat Albin Niklaus die "Insignien der Macht" offiziell an Bürgermeister Heinrich Krebs auf dem Platz vor dem Rathaus übergab. Das staatlich genehmigte Wappen wird so beschrieben: "Gespalten von Silber und Rot; vorne ein aufrechter grüner Eichenzweig mit goldenen Eicheln, hinten ein silberner Ziehbrunnen mit goldener Kette und goldenem Eimer". Die Gemeindefahne zeigt drei Streifen in der Farbenfolge Weiß – Grün – Gelb. Sie kann mit dem Gemeindewappen geführt werden.
Entwurf von Kreisheimatpfleger Johannes Schreiber
Die Entstehung des Bischbrunner Gemeindewappens hatte eine jahrelange Vorgeschichte. Im Dezember 1965 kontaktierte Bürgermeister Heinrich Krebs den Kreisheimatpfleger des Landkreises Marktheidenfeld, Hauptlehrer Johannes Schreiber aus Neubrunn. Dieser legte wenige Monate später zwei Entwürfe vor. Einer sah ein von Rot und Silber gespaltenes Wappen vor, rechts ein grüner Eichenzweig mit goldenen Eicheln, links über einem silbernen Brunnen eine silberne Mitra mit goldenem Kreuz.
Schreibers Erklärung: "Die Schildfarben und die Mitra geben den historischen Hintergrund, indem sie auf die Zugehörigkeit des Ortes zum Erzstift Mainz hinweisen. Der Ortsname Bischbrunn = Bischofsbrunnen wird durch den Bischofshut über einem stilisierten Brunnen bildhaft dargestellt. Der Ursprung des Ortes als spätmittelalterliche Spessartrodung und die große Bedeutung, die dieser Wald heute noch für Bischbrunn hat, ist durch den Eichenzweig in der rechten Schildhälfte deutlich gemacht."
Dieser Entwurf fand jedoch nicht die Zustimmung der Behörden. Archivdirektor Dr. Stadler von der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns in München lobte im Mai 1968 zwar in seinem Schreiben, dass für die gesicherte Ableitung von "Bischofsbrunn"sogenannte redende Hohheitszeichen mit Bischofsmütze und Brunnen gewählt wurden, doch noch weitere Elemente zu diesen Figuren lehnte er ab. "Jede Überfüllung des Wappenschildes ist zu vermeiden", so Stadler. Außerdem sei das Kennzeichen "Eichenzweig" bisher schon sehr häufig in der kommunalen Heraldik vertreten und könne im Spessart, Odenwald und im Steigerwald mit gleichem Recht verwendet werden.
Kein Verzicht auf Hinweis auf Spessart
Die Gemeinde Bischbrunn war davon nicht begeistert, fehlte ihr doch dann im Wappen ein wesentliches Merkmal: der Hinweis auf den Spessart. Zur Gemeinde gehörte schon damals (allerdings noch außermärkisch) der Geiersberg, der höchste Punkt im Spessart. Das Wohl und Wehe der Gemeinde wurden von jeher vom Spessart und seinem Wald bestimmt. Aus diesem Grunde wollte man unbedingt einen Hinweis auf den Spessartwald im Wappen haben.
Doch Kreisheimatpfleger Schreiber lehnte dien Ersatzvorschläge wie Hirsch, Wildschwein, Saufeder oder Bäume ab. Dafür lägen schon zu viele heraldische Reservierungen von Kommunen mit entsprechenden Namen vor. Er blieb in einem zweiten Entwurf beim Eichenzweig, dem die Behörden schließlich nach weiterem Schriftwechsel und Verhandlungen zustimmten. Die heutige Fassung wurde vom Bayerischen Innenministerium am 7. Januar 1968 genehmigt.
Oberndorf schloss sich an
Am 20. Juli 1969 war es dann soweit, dass Landrat Albin Niklaus im Rahmen einer kleinen Feierstunde Gemeindefahne und -wappen an die Gemeinde übergeben konnte. Die Gemeinde Oberndorf besaß bis zur Gebietsreform und dem Zusammenschluss mit Bischbrunn zum 1. Mai 1978 kein eigenes Wappen und keine eigene Fahne. Da sich die neuen Gemeinderäte mit den Bischbrunner Hoheitszeichen identifizieren konnten, beschloss man am 9. Juni 1978 einstimmig, dass die "alten" auch die "neuen" Hoheitszeichen der Gesamtgemeinde sein sollen.
Bevor die Regierung von Unterfranken ihre Zustimmung für die weitere Annahme von Siegel und Fahnen gab, forderte sie ein erneutes Gutachten der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns. Am 8. Februar 1980 erteilten schließlich die Regierung von Unterfranken und am 7. Oktober 1982 das Landratsamt Main-Spessart ihre Zustimmung.