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Gemünden
43-Jähriger vor Gericht: Immer wieder Kinderpornografie
Schöffengericht verurteilt den Mann aus Main-Spessart zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe
Symbolbild: Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.
Foto: Arne Dedert | Symbolbild: Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 11.02.2024 00:40 Uhr

Ein 43-jähriger Mann aus dem Landkreis Main-Spessart kam 2007 erstmals wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien mit dem Gesetz in Konflikt. Im Dezember 2019 wurde er aus gleichem Grund zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Am Mittwoch musste er sich erneut vor dem Amtsgericht in Gemünden verantworten.

Polizeiliche Ermittlungen Anfang September 2020 in Nordheim hatten ergeben, dass der Mann in verschiedenen Chaträumen unterwegs war, in denen es um Kinderpornografie ging. Bei einer Durchsuchung Ende September 2020 wurden auf seinem Handy zahlreiche kinderpornografische Bilder und Videos gefunden. Auf den Dateien war unter anderem schwerer sexueller Missbrauch junger Mädchen zu sehen. Laut der damals ermittelnden Polizistin verhielt sich der Angeklagte bei der Durchsuchung kooperativ.

Geständig und in Therapie

Auch vor Gericht räumte der Mann gleich ein, die Dateien besessen zu haben, "da gibt es nichts schönzureden". Er habe die Dateien von jemandem geschickt bekommen und sie sich auch angeschaut; er denke, das müsse im Frühjahr oder Sommer 2020 gewesen sein. Mit dem Versender der Dateien habe er einige Wochen Kontakt gehabt, dessen wirklichen Namen kenne er aber nicht. Eine Gegenleistung habe er dem Versender nicht geschickt.

Sein Sexualverhalten bezeichnete der Angeklagte, der mittlerweile getrennt von Frau und Kindern (zwei Jungs im Alter von neun und fünf Jahren) lebt, als "eher normal", er habe Interesse an Frauen. Als Richter Krischker nachhakte, weshalb er sich dann Kinderpornographie anschaue, antwortete er, das erörtere er gerade mit einem Psychologen, er befinde sich in Therapie.

Aussage des Experten bringt eine Wende

So klar die Sache bis hierher schien, bekam sie durch die Erkenntnisse eines vom Gericht berufenen Sachverständigen für Cyberkriminalität noch einmal eine Wende. Denn laut dem Experten gingen die Dateien im November 2018 auf dem Handy des Angeklagten ein und der letzte Zugriff habe im Februar 2019 stattgefunden.

Damit ergibt sich nicht nur ein Widerspruch zur (eher selbstbelastenden) Aussage des Angeklagten, er habe die Dateien im Frühjahr oder Sommer 2020 geschickt bekommen, sondern auch ein ganz anderer Sachverhalt: Denn dies würde bedeuten, dass der Angeklagte die Dateien schon vor seiner Verurteilung im Dezember 2019 besessen hätte und sie bei der damaligen Durchsuchung nicht gefunden worden seien.

Auch wenn der Sachverständige davon ausging, dass die von ihm ermittelten Datierungen den Tatsachen entsprechen, konnte er nicht ganz ausschließen, dass die Daten möglicherweise verändert wurden. Er könne ehrlich nicht mehr sagen, wann er die Dateien bekommen habe, sagte der Angeklagte; es könne auch 2018 gewesen sein.

Er habe keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte sich die Dateien wenige Monate nach seiner Verurteilung im Dezember 2019 verschafft und angeschaut habe, sagte der Staatsanwalt. Er warf ihm "maximales Bewährungsversagen" vor und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung.

Dem hielt der Pflichtverteidiger des Angeklagten entgegen, man könne das Gutachten des Sachverständigen nicht einfach so wegwischen. Wenn man von Datenveränderungen rede, dann seien dies lediglich Mutmaßungen. Bei seinem Mandanten habe man Reue gespürt, er sei während des gesamten Verfahrens kooperativ gewesen, habe Zugangscodes herausgegegeben und sei weiterhin therapiewillig.

Waren die Dateien manipuliert?

Der Verteidiger schlug unter Einbeziehung des Urteils aus dem Dezember 2019 eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten vor. Sollte es zu einer solchen Gesamtstrafe kommen, dann fordere er drei Jahre, ergänzte der Staatsanwalt.

Das Schöffengericht sah die Sache laut Richter Krischker so, dass eine Manipulierung der Daten zwar denkbar sei, man aber nicht davon ausgehe. Allerdings gab er zu bedenken, dass der Auslöser des Verfahrens ein im September 2020 ermittelter Online-Chat mit kinderpornographischen Inhalten gewesen sei. Dass der Angeklagte zu dieser Zeit unter Bewährung stand, lasse kriminelle Energie erkennen.

Das Schöffengerichts verurteilte den Angeklagten für das Sich-Verschaffen von kinderpornographischen Dateien in 18 Fällen und unter Einbeziehung der Strafe aus dem Dezember 2019 zu einer dreijährigen Gesamthaftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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