
Wegen Betrugs in insgesamt 15 Fällen muss sich ein 30-jähriger Mann aus dem Raum Marktheidenfeld vor dem Schöffengericht Gemünden verantworten. Wobei das noch nicht sicher ist. Am ersten Verhandlungstag stellten seine beiden Verteidiger einen Beweisantrag. Gutachten sollen die Drogensucht ihres Mandaten belegen, damit steht auch eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit im Raum.
Zur Verhandlung vorgeführt wurde der junge Mann von der Polizei. Er sitzt seit über einer Woche in Untersuchungshaft. Nachdem er zu drei angesetzten Verhandlungsterminen nicht erschienen war hatte der Richter einen Haftbefehl erlassen. Der Angeklagte wird auch noch einige Zeit im Gefängnis verbringen müssen, da insbesondere das psychologische Gutachten frühestens in drei Monaten vorliegen soll.
Angeblich krank, aber an Partnerschaft interessiert
Gleich zwei Anklagen legt dem Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last. Im Dezember 2019 schrieb er via Facebook einen Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis an und gab sich dabei als Helga Meier (Name geändert) mit Interesse an einer Partnerschaft aus. Allerdings liege sie im Krankenhaus und brauche Geld für teure medizinische Behandlungen. In Folge übergab der Mann dem Angeklagten als vermeintlichen Boten in seinem Auto Anfang des Jahres 2020 insgesamt zehn mal Geld, die Beträge lagen zwischen 660 und 9000 Euro. Den letzten Betrag hatte sich der Geschädigte von seinem Großvater leihen müssen. Bisher sah der Betrogene weder etwas von den 25 660 Euro wieder noch die vermeintlich an ihm interessierte Helga Meier.
Wie sich in der Verhandlung zeigte, war der Angeklagte rund drei Wochen zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden und brauchte Geld für seine Drogensucht. Nach seinem Angaben rauchte er täglich Joints und gab für das Rauschgift monatlich bis zu 2000 Euro aus. Als Gründe nannte er familiäre und letztlich psychische Gründe. Seine Mutter habe ihm vor Jahren gesagt, er sei nie gewollt gewesen und grüße ihn nicht einmal auf der Straße. Irgendwann hab er einmal "an einer Tüte gezogen" und die Sorgen seien für ein paar Stunden weg gewesen. Dieses Leichtigkeit wolle man dann öfter und brauche höhere Dosen.
Von der Oma Geld für Drogen geliehen
Bei der zweiten Anklage ist die Großmutter des 30-Jährigen die Geschädigte. Auf deren Namen schloß er vor rund eineinhalb Jahren einen Mobilfunkvertrag ab ohne die Kosten zu bezahlen, wie er es ihr eigentlich versprochen hatte. Als der Vertrag fünf Monate später gesperrt wurde, waren 671 Euro offen. Zudem lieh er sich auch von der Oma Geld, über 5300 Euro. Vergeblich forderte ihn seine Mutter zur Rückzahlung auf.
Die angegebene Drogenabhängigkeit war bislang weder der Staatsanwaltschaft bekannt noch fiel sie im Gefängnis auf. Der Staatsanwalt stimmte deshalb dem Beweisantrag für das psychologische Gutachten zu. Der Richter und die beiden Schöffen legten nach einer Beratung fest, dass auch eine Haaranalyse der Angeklagten erfolgen wird und schlugen einen psychologischen Gutachter vor, der relativ zügig ein Gutachten erstellen kann – innerhalb von drei Monaten. Danach wird es eine neue Verhandlung geben.
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So ein Unsinn!
Die Verwandtschaft tut mir leid, angelogen, 'ausgeraubt'.