Relativ schnell gelang es der Gemeinde Zellingen, den Bebauungsplanes "Dürre Wiesen – Neubrunn" zu ändern. Dabei ging es vor allem um eine Anpassung des 26 Jahre alten Regelwerkes an modernes Bauen. Es gibt nun mehr Freiheiten bei der Dachform bis hin zu begrünten Dächern, Doppelhäuser sind erlaubt, die Einschränkungen für Auffüllungen und Abgrabungen wurden gelockert. Die Aufstellung der (vorbereiteten) zweite Änderung hatte der Gemeinderat am 20. Februar beschlossen, jetzt konnte er sie bereits als Satzung beschließen.
Unter den eingegangen Stellungnahmen von neun Behörden und Träger öffentlicher Belange wies das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die in drei Himmelsrichtungen angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen hin. Deshalb wurde in den redaktionellen Teil aufgenommen, dass in Duttenbrunn Landwirtschaft betrieben wird, was auch mal stauben, riechen oder laut sein kann. Solche Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Zeiten erfolgen können (insbesondere bei der Ernte), sind als ortsüblich hinzunehmen.
Aufgrund der Stellungnahme des Kreisbrandrates wurden Hinweise zur Sicherung eines zweiten Rettungsweges und bei Installation von Photovoltaikanlagen der Einbau von Freischalteinrichtungen (Feuerwehrschalter) aufgenommen.
Von den Zuschauern kam hier in der Sitzung die Nachfrage, ob das auch für verstärkt aufkommenden Balkonkraftwerke gelten würde. Dazu erklärte Bürgermeister Stefan Wohlfart, dass die Wechselrichter dieser Kleinanlagen bei Wegfall der Netzverbindung automatisch die Einspeisung abschalten müssen.
Hauptgebäude sind mit Ziegeln oder Dachsteinen zu decken
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg führte zur Festsetzung, dass Dacheindeckungen aus unbeschichteten Metall nicht erlaubt sind, was Belastungen des Niederschlagswassers verhindern soll. Hauptgebäude sind generell mit Ziegeln oder Dachsteinen zu decken, auf Nebengebäuden werden auch Schiefer oder beschichtete Metalleindeckungen erlaubt. Flachdächer sollen möglichst begrünt werden.
Eine kleine Preisanpassung gibt es nach sieben Jahren bei der Schlauchpflege von Feuerwehrschläuchen. Bei der Erweiterung des Zellinger Feuerwehrgerätehauses vor sieben Jahren wurde eine Schlauchwasch- und Trocknungsanlage eingebaut und eine Zweckvereinbarung für die Nutzung durch externe Feuerwehren beschlossen. Die Wehren aus Retzbach und Duttenbrunn müssen die Schlauchpflege nicht bezahlen. Jetzt gibt es eine Anfrage aus Würzburg-Zell. Gegenüber bisher steigt am 1. Juli der Preis für Reinigung, Prüfung und Trocknung je Druckschlauch um zwei auf zwölf Euro, an den Preisen für das Einbinden (6,50 Euro je Schlauch) und Personalaufwand (24 Euro je Stunde) ändert sich nichts.
Lange vernachlässigt, rücken im Rahmen des Katastrophenschutzes Sirenen wieder ins Blickfeld. Sie müssen in vielen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erneuert werden. Einerseits gibt es für die alten mechanischen Sirenen keine Ersatzteile mehr, andererseits muss auf die neue Tetra-Alarmierung umgestellt werden.
Der Gemeinderat beschloss, dass sich der Markt Zellingen an einer VG-weiten Ausschreibung beteiligt. Dabei geht es um zwei Standorte in Retzbach und drei in Zellingen, die Sirene in Duttenbrunn wurde schon 2021 erneuert. Aktuell gibt es keine Fördermöglichkeit. Im Förderprogramm sind alle Mittel ausgeschöpft, ein neues Programm kamm wegen fehlender Bundesmittel nicht zustande.
Gemeinde übernimmt Bürgschaft für Campingplatz-Umbau
Im internen Sitzungsteil beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde eine Bankbürgschaft zum Umbau des Zellinger Campingplatzes durch den Pächter übernimmt. Außerdem vergab er Aufmaß und Machbarkeitsstudie für das Alte Pfarrhaus in Retzbach an die Architekturfirma "archicult" aus Würzburg für rund 30.000 Euro. Das Gebäude ist derzeit Eigentum der Kirche, die Untersuchung soll mögliche Nutzungen aufzeigen.