Dass er im Dezember 2015 per WhatsApp ein Hinrichtungsvideo an sieben Personen verschickt hat, brachte einen jungen Mann vor das Amtsgericht Gemünden. Wegen Gewaltdarstellung verurteilte Jugendrichterin Karin Offermann ihn nun zu einer Geldbuße von 400 Euro plus Verfahrenskosten.
„Das war dumm, ich habe nicht nachgedacht“, sagte der Angeschuldigte, der ein komplettes Geständnis ablegte. Er gab an, mindestens die Hälfte seiner Handykontakte gelöscht zu haben. Weitergeschickt habe er das Video mit dem Gedanken „Schaut mal, das ist doch krank“.
Kooperativ und geständig
Dass es eine große Dummheit war, bestätigte auch der Polizist, der den damals 18-Jährigen nach einer Hausdurchsuchung vernommen hatte. Er sei kooperativ und geständig gewesen und habe den Beamten gleich zwei Smartphones ausgehändigt. Der Beamte beschrieb auch das rund 90 Sekunden lange Video: Zwei mit Kapuzen vermummte Personen stellen einem Menschen, der zwischen ihnen kniet, gebetsartige Fragen und köpfen ihn schließlich, was detailliert zu erkennen sei. Die Darstellung geht in Richtung Islamischer Staat.
Unter den Empfängern war ein 15-jähriger Junge, der sich geschockt bei der Polizei meldete. Während dieser angab, den Angeschuldigten mal in einem Jugendzentrum getroffen zu haben, sagte der, es habe nur Kontakte über soziale Netzwerke gegeben.
Hätte sich der Angeschuldigte, der laut Bericht der Jugendgerichtshilfe keine glückliche Kindheit hatte, wegen ADHS mit Medikamenten behandelt wurde und auch Legastheniker ist, geschickter angestellt, hätte die Verhandlung überhaupt nicht stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm die Einstellung des Verfahrens gegen 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit angeboten, die er in eine Geldstrafe umwandeln lassen wollte. Aber er schaffte es nicht, die dafür notwendigen Unterlagen rechtzeitig an die richtige Stelle zu schicken.
Geldauflage gefordert
Angesichts des geständigen Angeklagten nahm der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine solche Umwandlung vor und beantragte eine Geldauflage von 800 Euro. Er fügte hinzu, solche Videos förderten nicht nur die Gewaltbereitschaft, sondern brächten manchen auch noch auf die Idee, sich in Syrien zum Kämpfer ausbilden zu lassen.
Die Richterin halbierte die Geldauflage wegen der besonderen Lebensumstände des jungen Mannes. Er ist mit seiner arbeitslosen Freundin samt Kleinkind zusammengezogen und verdient selbst nicht viel. Zahlen muss er die 400 Euro in acht Monatsraten an die Lebenshilfe Main-Spessart für Menschen mit Behinderung. Nochmals erklärte die Richterin, dass es strafbar sei, solche Filme und Bilder weiterzuverbreiten.
Das Urteil ist rechtskräftig.