
Ein "Sinneswandel" hat einen 19-jährigen Mann aus Lohr nach eigenen Aussagen vernünftig werden lassen. In der Zeit davor hatte er im Bereich der Stadt Lohr auf öffentlichen Einrichtungen den Graffiti-Schriftzug "RTTC" angebracht. Deshalb musste er sich jetzt vor Jugendrichter Volker Büchs am Amtsgericht Gemünden seiner Vergangenheit stellen.
Einen Schaden von insgesamt 6370 Euro soll der Angeklagte mit seinen Graffitis in der Zeit vom 1. Juli bis zum 21. September 2022 in Lohr angerichtet haben. Geschädigt wurden dadurch die Stadt Lohr, die Stadtwerke Lohr sowie der Landkreis Main-Spessart. An einer Lärmschutzwand, einem Skaterplatz, einem Transformatorenhäuschen, einer Parklampe, der Realschule sowie im Altstadtparkhaus soll der junge Mann sechs Mal seine Werke angebracht haben.
Verbunden mit dem Strafantrag hatte die Stadt Lohr ein Verfahren angestrebt, um den durch Reinigung entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen (Adhäsionsverfahren). Dem Angeklagten konnten nur vier Objekte nachgewiesen werden. An die "Beschmierung" einer Parklampe konnte er sich nicht erinnern. Graffitis von Wänden an der Realschule erkannte er als nicht von ihm gefertigt, weil ein wesentlicher Schriftzug fehle. Auf Antrag der Staatsanwältin stellte das Gericht in diesen zwei Fällen die Verfahren vorläufig ein, was von dem Angeklagten mit den Worten, "das ist korrekt, sehr korrekt", kommentiert wurde.
19-jähriger Angeklagter sagte, er leide an einer Konzentrationsstörung
Über den Zeitraum, in dem der 19-Jährige die Graffitis gesprüht hatte, sagte er vor Gericht: "Das war eine Zeit mit viel Alkohol und mit viel Scheiß gemacht." Seit frühester Jugend leide er unter einer Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörung, habe nur wenige Freunde und auch im Elternhaus viele Probleme. Zwei Ladendiebstähle, die er begangen habe, fanden in dieser Zeit statt. "Hab jetzt keinen Bock mehr auf sowas", erklärte er. Seine Ziele seien jetzt, "Arbeit suchen, Kohle haben und daheim ausziehen".
Das habe bisher nicht geklappt. Eine begonnene Ausbildung zum Koch wurde vom Arbeitgeber noch in der Probezeit gekündigt. "Es gab Kommunikationsprobleme mit dem Chef", erklärte der Angeklagte auf Nachfrage des Richters. Den gleichen Grund nannte er für die vorzeitige Beendigung der Lehre bei einem Lebensmittelhändler. Tätigkeiten bei einer Leiharbeitsfirma blieben ebenfalls erfolglos.
Staatsanwältin: Angeklagter habe wenig Reue gezeigt
"Ich habe wenig Reue beim Angeklagten gesehen", begann die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Sie beantragte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und schloss sich dem Ahndungsvorschlag der Jugendgerichtshilfe an. 150 Stunden Sozialarbeit beantragte sie. "Lieber eine Geldstrafe", so der Angeklagte und meinte, die wäre "wesentlich schneller abgegolten".
In seinem bereits rechtskräftigen Urteil schloss sich Richter Volker Büchs dem Antrag der Staatsanwältin an. Die Sozialstunden seien innerhalb von vier Monaten zu leisten, lautete der Urteilsspruch wegen Sachbeschädigung. Über den Adhäsionsantrag der Stadt Lohr entschied das Gericht nicht, da die Aufschlüsselung der einzelnen Forderungen fehlte. Hier lag nur eine Gesamtforderung vor.