Eine Polizeistreife war am Samstag gegen 14.30 Uhr in der Brunnenstraße in Mittelsinn unterwegs. Im Begegnungsverkehr sahen die Beamten einen Kradfahrer, an dessen Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht war. Die Beamten wendeten und schalteten das Martinshorn und das Anhaltesignal ein. Der Kradfahrer gab daraufhin Vollgas und flüchtete in Richtung Obersinn, heißt es im Polizeibericht.
In der Sinnstraße konnte er schließlich eingeholt und zum Anhalten gebracht werden. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer erst 15 Jahre alt und das Krad nicht versichert war. Da der Jugendliche zudem keinen Eigentumsnachweis für das Krad vorlegen konnte, wurde dieses sichergestellt.
Gegen den 15-Jährigen wird ein Verfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Mittlerweile wurde bekannt, dass der Jugendliche erst in der vergangenen Woche von einem hessischen Amtsgericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 30 Sozialstunden verurteilt wurde. Unklar ist bislang, ob jemand vom Kradfahrer gefährdet wurde.
Geschädigte und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeistation Gemünden, Tel.: (09351) 97410, zu melden.