1200 Euro teuer kommt es einem Rentner, dass er einer 16-Jährigen zweimal über den Busen und einmal über den Po streichelte. Zu dieser Geldstrafe verurteilte Strafrichter Volker Büchs einen 70-jährigen Rentner aus dem Raum Gemünden. Er hatte dem Mädchen Komplimente gemacht und wollte es umarmen. Als die junge Dame sich dabei umgedreht hat, kam es zu den Berührungen.
"Ich finde dich voll hübsch und heiß", hat der Rentner nach seinen eigenen Worten gegenüber der 16-Jährigen geäußert und gefragt, ob er sie einmal drücken darf. Nachdem sie den älteren Mann daraufhin nur angelächelt hat, fasste dieser das als Zustimmung auf und breitete seine Arme aus. Kurz vor der Umarmung drehte sich das Mädchen weg, wurde dabei aber an der rechten Brust und dem Po berührt.
Jugendliche wohnt im gleichen Mehrfamilienhaus
"Ich habe ihr doch nur ein Kompliment gemacht", hatte der 70-Jährige während der Verhandlung immer noch Probleme, seine "Tat" vom Sommer dieses Jahres als schlecht und einer Jugendlichen gegenüber als übergriffig anzusehen. "Als alter Mann macht man das nicht", hielt Richter Büchs dem Angeklagten entgegen. Dieser wohnt seit dem Jahr 2013 mit der Mutter der Geschädigten und deren Kindern in einem Mehrfamilienhaus. Bis zum Einzug dieser Familie, so sagte er, kamen alle sehr gut miteinander aus. Doch danach hätte sich das Blatt gewendet. So hätte sich die Mutter geärgert, dass der Mann gut mit ihren Kindern auskam.
"Ich hätte das nicht machen dürfen", gestand der Mann schließlich und meinte, dass es "ein größer Blödsinn" von ihm war. "Das passiert mir nie mehr in meinem Leben", zeigte er sich reuig. Auch rechnete ihm das Gericht an, dass er sein Vorgehen nicht bestritten, es allerdings etwas verharmlosend geschildert hat, und damit der Schülerin eine Aussage vor Gericht erspart hat.
Richter: "Ihr Verhalten war nicht normal"
Gegen den im August erlassenen Strafbefehl über 1750 Euro hatte er allerdings Einspruch eingelegt, diesen aber auf die Rechtsfolgen beschränkt. An dem Strafbefehl (50 Tagessätze zu je 35 Euro) hielt die Staatsanwältin nach abgeschlossener Beweisaufnahme allerdings fest. "Jugendliche trauen sich oft nicht ein klares Nein zu sagen" in solchen Situationen, erklärte sie dem Angeklagten.
"Ihr Verhalten war nicht normal", erklärte Richter Büchs dem Mann noch einmal abschließend. Auch wenn sein Vergehen "kein schwerer sexueller Übergriff" gewesen ist, müsste er einen gewissen Denkzettel bekommen. Da den Mann aber ein geringeres Renteneinkommen hat als zunächst angenommen, lautete sein bereits rechtskräftiges Urteil auf 1200 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze zu je 30 Euro).