Mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Arbeitsstunden oder Geldauflage endete vor kurzem ein Prozess wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Gemünden. Der 30-jährige Angeklagte muss binnen sechs Monaten 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten oder 1000 Euro zahlen.
Der Mann aus dem Landkreis Main-Spessart erhielt einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. Er soll seine damalige Partnerin im Mai mehrfach mit der flachen Hand auf beide Wangen geschlagen haben. Darüber hinaus soll er sie zu Boden gedrückt haben, dabei ihren Hals so zugedrückt haben, dass sie kurzzeitig nicht mehr atmen konnte. Auch gebissen haben soll er die Frau. Als Ergebnis seien Hämatome sowie Bissspuren festgestellt worden. Mit der Aktion soll er weiterhin das Mobiltelefon der Geschädigten zerstört haben.
Nur den Biss zugegeben
Der Angeklagte kam ohne Rechtsbeistand und erteilte bereitwillig Auskunft. Mit zwei Briefen hatte er bereits zuvor dem Gericht seine Sicht der Dinge erläutert. Er beteuerte, dass er die Frau nicht geschlagen habe. Einzig den Biss gab er zu. Er erzählte von einem Beziehungsstreit, einem Gerangel, dem vollen Flur und dass die Frau gestürzt sei. Weil er dachte, sie würde ihn filmen, habe er nach ihrem Handy gegriffen. Dabei sei dieses zu Bruch gegangen.
Richterin Maryam Neumann machte ihm deutlich, dass auch der Biss ein körperlicher Angriff war und er trotz des Verdachts gefilmt zu werden, nicht an das Handy der Geschädigten hätte gehen dürfen. "Das war nicht meine beste Entscheidung", räumte der Angeklagte ein. Er sagte, er habe auch das Mobiltelefon ersetzen wollen, allerdings habe die Geschädigte ein neueres und teureres Gerät gefordert. Daher habe er zunächst abgelehnt. "Sie macht oft Sachen und denkt erst später, darum sind wir hier", sagte er noch über die Geschädigte.
Angeklagter möchte lieber arbeiten als zahlen
Da für Richterin Neumann und die Staatsanwältin sich der Sachverhalt weitgehend bestätigt hatte, wurde auf die Einvernahme von Zeugen verzichtet. Richterin Neumann machte deutlich, dass es keinen Freispruch geben wird, sie sich wegen der besonderen Umstände und der versuchten Wiedergutmachung eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage vorstellen könnte. Auf ihren Vorschlag, 1000 Euro in sechs Raten zu zahlen, wollte der Angeklagte lieber Arbeitsstunden. Als Grund nannte er seine finanzielle Situation. Von seinem Einkommen von 2900 Euro würden alleine für Kredite 1500 Euro weggehen. Dazu Miete und Unterhaltszahlungen. Maryam Neumann äußerte Bedenken, dass er als Vollzeit-Beschäftigter 120 Stunden in sechs Monaten ableisten könne. Der Angeklagte versicherte, dass er mit Resturlaub und Überstunden sich die Zeit entsprechend nehmen könne.
Die Richterin ging auf den Vorschlag ein. Der Angeklagte muss in den nächsten sechs Monaten ab 15. September 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Wo, wird durch die Aktionsgemeinschaft Sozialstation Würzburg entschieden.
Sollte der Angeklagte die Stunden nicht leisten können, kann er alternativ die Geldauflage bezahlen.