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Kitzingen
Zwei Mädchen sexuell missbraucht: Junger Mann vor Gericht
Zwei frühreife Mädchen suchen im Internet einen Sexpartner – und finden ihn in einem unreifen 19-Jährigen. Der landet daraufhin vor dem Kitzinger Amtsrichter.
Wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger stand ein 19-Jähriger vor dem Amtsgericht in Kitzingen (Symbolbild).
Foto: Uwe Zucchi, dpa | Wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger stand ein 19-Jähriger vor dem Amtsgericht in Kitzingen (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:37 Uhr

Per Snapchat haben sich zwei junge Mädchen einen Sexpartner gesucht und einen unerfahrenen 19-Jährigen gefunden. Mit einem der Mädchen hat der junge Mann geschlafen, beim anderen blieb es beim Versuch des "einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs", wie es im Juristendeutsch heißt. Da die beiden Mädchen noch keine 14 Jahre alt und damit Kinder waren, fand sich der junge Mann nun vor dem Jugendrichter wieder.

Der Vorwurf: "schwerer sexueller Missbrauch" von Kindern in dem Fall, in dem der Geschlechtsverkehr vollzogen wurde, und "sexueller Missbrauch" für den Versuch. "Es geht hier um Verbrechenstatbestände", machte Jugendrichter Wolfgang Hülle dem sehr jung und schüchtern wirkenden 19-Jährigen deutlich, und Hülle stellte klar: "Bei Erwachsenen geht es dabei um Freiheitsstrafen von zwei Jahren aufwärts."

Frühreife Mädchen treffen auf unreifen jungen Mann

Der Heranwachsende wurde wegen möglicher Reifedefizite nach Jugendrecht verurteilt und kam mit einer Geldauflage von 1200 Euro davon. Es waren die Umstände, die wenigstens zum Teil für den Angeklagten sprachen. Nach der Beweisaufnahme stand fest: Die Initiative für die Sextreffen war von den Mädchen ausgegangen. Dass der 19-Jährige mitmachte, hat er nach eigenen Worten inzwischen bitter bereut. Er habe zwar gewusst, dass die beiden unter 14 waren. Der rechtlichen Folgen sei er sich aber nicht bewusst gewesen, versuchte er dem Gericht zu erklären.

Die Kontakte waren jeweils über Snapchat zustande gekommen. "Die beiden frühreifen Mädchen haben offensiv Sexkontakte im Internet gesucht", sagte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Fündig wurden sie bei dem 19-Jährigen ohne jede sexuelle Erfahrung. Es wurden Nacktfotos ausgetauscht, es gab Diskussionen über Verhütungsmöglichkeiten und schließlich die Treffen.

"Es war das erste Mal mit einem Mädchen", sagte der Angeklagte dem Gericht und auch, dass es beim ersten Mal mit dem Geschlechtsverkehr nicht geklappt habe. Als er bemerkt habe, wie jung seine Partnerin ist, habe er nicht mehr gewollt. Dennoch wurde aus dem Treffen der erste Anklagepunkt: sexueller Missbrauch von Kindern. Dazu kam der schwere sexuelle Missbrauch. Denn beim zweiten Mal mit einer weiteren 13-Jährigen kam es zum Geschlechtsverkehr. 

Eine Erzieherin kam dem Trio auf die Spur

Die Treffen blieben nicht geheim. Eine Erzieherin kam der Sache auf die Spur. Sie erstattete Anzeige. Ermittelt wurde auch gegen weitere mögliche Sexpartner der Mädchen. Am Ende landete aber nur der 19-Jährige auf der Anklagebank. Der ließ seinen Pflichtverteidiger eine Erklärung abgeben, in der er alles einräumte und ausrichten ließ: "Weitere Angaben werden nicht gemacht."

Nach dem intensiven Hinweis von Jugendrichter Hülle, dass es in solchen Fällen auf die Umstände und Details ankomme, stand er dann doch Rede und Antwort. Geschadet hat ihm das nicht. Ebenso wenig wie das leere Bundeszentralregister und sein Geständnis, das den Mädchen den Auftritt vor Gericht ersparte.

Auch wenn sich alle einig waren, dass der 19-jährige Teilzeitbeschäftigte nicht die treibende Kraft war – die Vorwürfe blieben. Und hier hatte der junge Mann Glück, dass Jugendstrafrecht angewendet wurde. "Eine empfindliche Geldauflage" hatte die Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen. Dem Vorschlag folgten die Staatanwaltschaft und schließlich das Gericht. Der Pflichtverteidiger hatte mit Blick auf 850 Euro Monatseinkommen des Angeklagten 800 Euro vorgeschlagen. Im Urteil stehen allerdings die 1200 Euro, die auch die Staatsanwältin gefordert hatte. Es ist rechtskräftig.

 
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