Wie soll die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde aussehen, wenn ein Aktiver der Freiwilligen Feuerwehr einen Führerschein erwirbt, der ihn zum Fahren eines Feuerwehrautos berechtigt? Mit diesem Thema beschäftigte sich der Kleinlangheimer Marktgemeinderat, als es um die Vereinbarung zur Kostenerstattung in einem solchen Fall ging. Bürgermeisterin Gerlinde Stier verwies darauf, dass ein Zuschuss von 1500 Euro, verteilt auf zehn Jahre, rechtlich nicht zulässig sei.
Werner Krauß sah einen Zuschuss für diesen Führerschein auch als Chance, junge Leute in die Reihen der Wehr zu bekommen und zu halten. Aus den Reihen des Rates kam auch der Hinweis, dass ein eventueller Betrag von 1500 Euro nur ein Beitrag wäre, da ein solcher Führerschein wesentlich mehr koste. Die Bürgermeisterin schlug vor, erst beim bayrischen Gemeindetag nachzufragen, ob die Gemeinde verpflichtet sei, den Führerschein in vollem Umfang zu bezahlen „und ob jedem, der den Schein machen will, dieser bezahlt wird“.
Muss der Führerschein bezahlt werden?
Sie konnte sich auch erst eine Rücksprache mit dem Kommandanten vorstellen, um zu klären, wer zum Fahren eines Feuerwehrautos geeignet sei. Sie ging auch auf die im Rat vorgebrachte Aussage aus einem Gesetzestext ein, in dem davon die Rede sei, dass die Gemeinde verpflichtet sei, den Führerschein zu bezahlen. Es müsse deshalb auch erst überprüft werden, ob diese Aussage einem Gesetzestext entstamme. Das auch unter dem Aspekt, dass die Gemeinde in Erfahrung bringen müsse, ob sie bestimmen könne, wer den Führerschein machen könne.
Man müsse auch Auskunft darüber erlangen, wie es sich in dem Falle verhalte, wenn einer mit Zuschuss durch die Gemeinde den Schein erwerbe und dann nach einigen Jahren den Dienst in der Wehr quittiere, sagte Thomas Schellhorn dazu. Man einigte sich in der Runde darauf, erst die genannten strittigen Punkte abzuklären und dann eine Entscheidung zu treffen.
Der diesjährige Haushalt wurde in der Februar-Ratssitzung von VG-Kämmerin Antje Teutschbein vorgestellt. Da noch einige kleinere Posten mit einer Gesamtsumme von rund 13.700 Euro eingearbeitet werden mussten, wurde der Beschluss zum 2024-er Haushalt in der Ratssitzung nun einstimmig gefasst. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 3.884.500 Euro und der Vermögenshaushalt mit 2.478.300 Euro ab.
Parkplätze im Anschluss an den Mehrgenerationengarten
Die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer liegen bei 320 Prozent. Verschiedene Punkte der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 wurden vom stellvertretenden Bürgermeister Dieter Zeller vorgetragen, die Textziffern dazu verlas Bürgermeisterin Stier, es erfolgte einstimmige Zustimmung. Ebenso geschlossen wurden der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022, die eine Gesamtsumme von rund 6,046 Millionen Euro beinhaltet und der Entlastung der Verwaltung, bei der die Bürgermeisterin ausgenommen war, zugestimmt.
Dem Rat lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Parkplätzen auf einer Grünfläche im Anschluss an den Mehrgenerationengarten vor. Da das Grundstück im Außenbereich liegt und keine Privilegierung besteht, stellte das Ratsgremium bei einer Gegenstimme seine Zustimmung in Aussicht, falls die Fachbehörden im Landratsamt das Vorhaben befürworten.
Für den Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Grenzgarage im Baugebiet „Am Graben“ gab es bei zwei Gegenstimmen Zustimmung unter Vorbehalt, da eine Änderung des Bebauungsplans nicht akzeptiert werden würde. Es müsste auch noch mit der unteren Naturschutzbehörde abgeklärt werden, ob eine Hecke gepflanzt werden müsste.