
Neonlicht, Betonboden, Kühle. Die Beschauhalle ist nicht gerade ein romantischer Ort. Anette Strebel und ihr Kollege Larry Gadumer stehen an einem Rollband, das – genau wie am Flughafen – mit einem kastenförmigen Röntgengerät verbunden ist. Statt Koffer fahren Pakete in allen Größen und Formen über das Förderband in die Maschine ein. Stück für Stück werden sie durchleuchtet. Über den Monitor ziehen bunte Wimmelbilder: Metallische Gegenstände schimmern blau, Kunststoff erzeugt grüne Muster, Textilien gelbliche. Das geschulte Auge erkennt Sneaker, Smartphones, Pillendosen, Uhren – und auch skurrile Dinge.
Anti-Age-Mittel oder Anabolika?
Larry Gadumer ist als Postabfertigungsbeamter zuständig für Einfuhren, also Waren, die nach Deutschland importiert werden. Er lacht, wenn man ihn nach den seltsamsten Funden im Zollamt Dettelbach fragt. „Das reicht von Blutegeln bis hin zu ?Spielzeug für Erwachsene?“, sagt er und zählt weiter auf: Tierpräparate, gefälschte Markenklamotten, Elfenbeinfiguren, Militaria, Rauschgift, immer wieder Ampullen, deren Inhalt abgeklärt werden muss. Jüngst war ein Wolfsfell in einem der Pakete. Gadumers Kollegin Anette Strebel hat eine Packung „Cobratoxan“ aus Asien als Schmerzgel mit Schlangengift identifiziert. „Und ein Anti-Age-Mittel aus Amerika fiel bei uns in Deutschland unter die Kategorie Anabolika.“
Strebel und Gadumer durchleuchten die Päckchen zwar, öffnen sie aber niemals selbst. „Das muss der Besteller machen – dafür muss er zu uns in den Mainfrankenpark kommen – oder er muss gegen Gebühr den Postdienstleister damit beauftragen.“ Derzeit landen pro Monat rund 150 verdächtige Pakete im Zollamt Dettelbach. „Vor Juli waren es 900 bis 1000 pro Monat.“
Dass die Zahl so rapide gesunken ist, liegt an der neuen E-Commerce-Richtlinie. Kleinsendungen bis 22 Euro sind nicht mehr abgabenfrei, es muss für jede Sendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Für die meisten Sendungen übernimmt der Paketdienstleister die formelle Anmeldung – gegen Gebühr. So kann er die Ware bereits bei der Ankunft in der EU zollamtlich abfertigen lassen und dann direkt ausliefern. Der Zoll selbst geht bei der Paketabfertigung risikobezogen vor und konzentriert sich unter anderem auf Waren von höherem Wert.
Was ist überhaupt ein „verdächtiges Paket“? Larry Gadumer erklärt: „Alle Sendungen, die in die EU eingeführt werden, unterliegen zollamtlicher Überwachung. Es muss geprüft werden, ob verbotene Waren enthalten oder Einfuhrabgaben zu zahlen sind.“ Da am Flughafen Frankfurt pro Tag etwa 450.000 Sendungen ankommen, kann nicht jedes Päckchen stundenlang analysiert werden. „Aber man kennt die Hinweise auf Problemfälle“, erklärt Anette Strebel. „Wenn Angaben auf der Verpackung fehlen oder offensichtlich falsch sind, beispielsweise wenn ein kommerzieller Anbieter sein Paket als ?Geschenk? deklariert.“
Sobald eine Sendung beim Zoll landet, wird der Besteller schriftlich darüber informiert. Er hat dann bei Briefsendungen eine Woche und bei Paketen 14 Tage Zeit zum Abholen. Er muss sie vor einem Beamten öffnen, Zoll und Steuern zahlen. Dann bekommt er die Ware ausgehändigt – wenn sie nicht gegen gesetzliche Regeln verstößt.
Lehrgeld bezahlt
Gefälschte Rolexuhren, nachgemachte Markenschuhe und -klamotten, Elektrogeräte, bei denen keinerlei Sicherheitsanforderungen erfüllt sind: All diese Dinge werden nicht herausgegeben – egal, ob der Besteller sie bereits bezahlt hat oder nicht. „Vermeintlich günstige Produkte können sich schnell als Fehlinvestition entpuppen. Die Leute sind dann auch mal sauer, wenn sie die bezahlte Ware nicht mitnehmen dürfen“, weiß Tanja Manger. Die Pressesprecherin des Hauptzollamts Schweinfurt, zu dem die Zollämter Aschaffenburg, Bamberg, Coburg, Dettelbach-Mainfrankenpark, Schweinfurt-Londonstraße und Bayreuth gehören, betont: „Das ist keine Böswilligkeit von uns! Produktsicherheit und gewerblicher Rechtsschutz schützen den Verbraucher.“
Anette Strebel nennt Beispiele: „Jeder, der sich den Zahnschmelz abgerubbelt hat, weil er eine asiatische ?Extra-White?-Zahncreme benutzt hat, oder der nach der Verwendung eines Nageltrocknungsgerätes Hautschäden davontrug, weiß, wie wichtig Verbraucherschutz ist.“
Genau aus diesem Grund guckt sie in der Beschauhalle ganz genau hin.
Gut durch den Zoll
Kommen Pakete aus einem Nicht-EU-Land, ist der Zoll mit im Spiel:
Warenwert bis 150 Euro: Es werden Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. ermäßigt 7 % etwa bei Büchern oder Lebensmitteln) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben. (Ausnahme: Warenwert geringer als 1 Euro).
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an. Ausnahme: Private Geschenksendungen sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei.
Wie funktioniert?s? In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier-, Expressdienst) die Zollformalitäten bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren. Er tritt dabei für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung.
Online-Besteller sollten wissen, dass die Beförderungsfirmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale erheben (für Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben). Diese Servicepauschale ist keine Gebühr vom Zoll.
EU: Entwarnung gibt?s für Sendungen aus EU-Staaten. Diese sind meist ohne Zollformalitäten zu empfangen (Ausnahme: Alkohol, Tabak, bestimmte Genussmittel).
Infos: Wer zu Weihnachten ganz entspannt bleiben will, dem rät Tanja Manger vom Hauptzollamt Schweinfurt, sich zu informieren, wer genau der Verkäufer der Wunschware ist. „Gibt es kein Impressum oder keine nationale Servicerufnummer, Finger weg!“ Am besten macht man sich rechtzeitig über die Einfuhr-Konditionen schlau: unter zoll.de, den dortigen Chatbot „TinA“ oder mit der App „Zoll und Post“.







