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Abtswind
Zielscheiben auf offenem Feld: Ist dort Schießen erlaubt?
Drei Holztafeln mit Einschusslöchern hat ein Abtswinder in der Flur entdeckt. Dass das legal ist, glaubt er nicht. Das sagen das Landratsamt und der Revierjäger dazu.
Auf einem Feld am Ortsrand von Abtswind stehen drei Zielscheiben. 
Foto: privat | Auf einem Feld am Ortsrand von Abtswind stehen drei Zielscheiben. 
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:00 Uhr

Mit Mountainbike und Hund war Rudolf Burlein an einem Sonntagvormittag 2018 in den Weinbergen unterwegs. "Plötzlich hat es geballert", erzählt der Abtswinder. Er habe sich zwar etwas gewundert, weil zu dieser Zeit keine Jagdsaison gewesen sei, sich aber keine weiteren Gedanken gemacht. Doch als er diesen Februar wieder eine Runde mit dem Fahrrad drehte, hörte er erneut Schüsse in der Umgebung. Dabei ist der Rentner aufmerksam geworden.

Einschusslöcher in Zielscheiben entdeckt

Er ist zur Quelle der Geräusche geeilt – ein Feld in der Umgebung von Abtswind. Aus weiter Entfernung habe Burlein zwei Personen an einer Holzscheibe stehen sehen. Doch als er ankam, seien diese schon wieder weg gewesen. An einer Scheibe entdeckte Burlein zwei weiße Papierblätter mit Einschusslöchern. Die Rückseite der Tafel zeigt: Es war nicht das erste Mal, dass auf diese Fläche gefeuert wurde.

Im Abstand von 100 und 50 Metern zu dieser Tafel stehen noch zwei weitere Zielscheiben. Sie sind entlang eines mit Gestrüpp bewachsenen Erdhügels aufgestellt. Vor allem bei der hintersten Scheibe hat Burlein Sicherheitsbedenken. Denn hinter der Tafel ist der Erdhügel, der Kugeln abfangen könnte, deutlich niedriger. Grundsätzlich stellt er in Frage, ob das Schießen an diesem Ort erlaubt ist.

Wie ein Schweizerkäse: An dieser Scheibe haben der Revierjäger und seine Gäste schon häufig ihre Waffen ein- und angeschossen.
Foto: privat | Wie ein Schweizerkäse: An dieser Scheibe haben der Revierjäger und seine Gäste schon häufig ihre Waffen ein- und angeschossen.

"Dort könnte locker jemand getroffen werden", sagt der Rentner, der an dieser Stelle schon öfter mit seinem Mountainbike vorbeigefahren ist. "Ich bin da auch mit meinen Kindern unterwegs. Das ist mir einfach zu gefährlich." Darüber hinaus sei er nicht der Einzige, der auf diesen Feldern spazieren geht, sagt Burlein. Aus diesem Grund habe er auch die Polizei und den Bürgermeister von Abtswind informiert.

Mittlerweile haben sich Vertreter des Landratsamts und der Polizei die Zielscheiben angesehen. Nach ihrer Einschätzung erfüllten bisher nur zwei von drei Scheiben die Voraussetzung, dass dahinter ein natürlicher Kugelfang vorhanden ist, der durchschlagende Geschosse aufhält. Diese Funktion übernimmt der Erdhügel. Hinter der letzten Scheibe hat der zuständige Revierjäger laut Landratsamt nun noch zusätzliche Erde aufgeschüttet. 

Drei bis fünf Schüsse erlaubt

Wie das Landratsamt weiter mitteilt, ist dem Jäger das An- und Einschießen in seinem Revier gesetzlich erlaubt, nicht allerdings das Schießen zum Vergnügen. Anschießen meint dabei die Abgabe von Probeschüssen, zum Beispiel nach Reinigung oder Reparatur der Schusswaffe. Beim Einschießen wird mehrmals geschossen, um zu überprüfen, ob das Visier richtig eingestellt ist. In beiden Fällen sind etwa drei bis fünf Schüsse erlaubt; beim Übungsschießen sind es in der Regel deutlich mehr. 

Der zuständige Revierjäger Golo Grün sieht keine Sicherheitsprobleme. Da von einem Hochsitz aus geschossen werde, also mit einem steilen Winkel, landen seiner Ansicht nach selbst bei der hintersten Scheibe (250 Meter entfernt) die Schüsse noch im Boden. Mit der aufgeschütteten Erde sei nun auch der "schlimmste Fall" abgedeckt, dass jemand völlig daneben schießt. 

Fläche nicht zur Erholung gedacht

In der Regel schieße man ohnehin nur auf die erste Scheibe (100 Meter entfernt), so Grün. In den seltenen Fällen, in denen doch das hinterste Ziel anvisiert werde, stehe in dessen Umgebung eine Person, die per Funk oder Handy Bescheid gebe, ob sich dort jemand aufhalte. "Wir würden nie schießen, wenn da jemand in der Nähe wäre", beteuert Grün. Bisher gab es seines Wissens nach noch nie Probleme oder Beschwerden. Schon seine beiden Vorgänger hätten dort an- und eingeschossen. Er selbst ist seit zweieinhalb Jahren für dieses Revier zuständig.

War der Erdhaufen hinter der Zielscheibe bisher hoch genug, um Kugeln abzufangen? Nach Einschätzung des Landratsamtes nicht ganz. Der zuständige Revierjänger hat nun noch Erde aufgeschüttet. 
Foto: privat | War der Erdhaufen hinter der Zielscheibe bisher hoch genug, um Kugeln abzufangen? Nach Einschätzung des Landratsamtes nicht ganz. Der zuständige Revierjänger hat nun noch Erde aufgeschüttet. 

"Der Platz ist auch ausgesucht worden, weil dort alles als landwirtschaftliche Fläche ausgezeichnet ist. Sie ist nicht zur Erholung gedacht", erklärt Grün mit Blick auf mögliche Spaziergänger. In der Zeit, in der dort Früchte wachsen, sei das Betreten sogar gesetzlich verboten.  Seine Schlussfolgerung: "Wir schränken hier also niemandem in seinem Recht ein." Hinweisschilder brauche es keine, denn eigentlich wolle man ja wenig Aufsehen erregen. 

Es führt kein Weg direkt hinter den Schießscheiben vorbei

Für den Abtswinder Bürgermeister Jürgen Schulz ist die Angelegenheit mit der Einschätzung von Landratsamt und Polizei geklärt. "Man muss dem Jäger auch zugestehen, dass er seine Waffe einschießt, damit das Wild nicht leidet." Da an diesem Feld kein Weg direkt vorbeiführe, seien in dieser Gegend ohnehin relativ wenige Menschen unterwegs. Allerdings könne man auch niemandem verbieten, durch die Flur zu laufen.  Dass auf dem Feld im Eigentum der Gemeinde Schießscheiben stehen, sei ihm aber selbst neu gewesen.

 
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Kommentare
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  • martin.markert@zf.com
    Wie soll man sonst seine Waffen prüfen.
    Es gibt in der Nähe (außer beim Militär) keine Schießstände über 100m.

    §13 Waffengesetz

    (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Nach 3 Minuten Google hatte ich das da gefunden.
    https://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_BJV/Schiessen/Regelauflagen_fuer_Schiessstaetten.pdf
    So einfach einen privaten Schiessplatz einzurichten geht also eher nicht.
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