Die Sonne strahlte, als im Volkacher Neubaugebiet „An der Schaubmühle“ die Bauleistungen im Bauabschnitt II abgenommen wurden. Bürgermeister Peter Kornell gab das Baugebiet mit insgesamt 33 Bauplätzen für die Öffentlichkeit und die Bebauung der Grundstücke frei.
Der Bauabschnitt II in Volkachs Norden schließt sich nahtlos an den ersten Bauabschnitt in Richtung Obervolkach an. Bei der Übergabe des Baulands, verbunden mit der Fertigstellung der Tiefbauarbeiten, waren Bauleiterin Petra Lemke, Planer Christian Horn, Tiefbauunternehmer Martin Pfeuffer und Ottmar Böhnlein von der Bauverwaltung der Stadt zugegen.
Im Kostenrahmen geblieben
Die Kosten für die Erschließung des zweiten Bauabschnitts lagen bei 885 000 Euro. „Wir sind im Rahmen geblieben“, freute sich das Stadtoberhaupt. Zu den Kosten kommne Anteile aus dem Kreisverkehr, der für das Neubaugebiet „An der Schaubmühle“ an der „Alten Obervolkacher Straße“ unmittelbar neben der Volkach-Brücke errichtet wurde. Ein Drittel der Ausgaben für den Kreisel werden auf die Erschließung in den Bauabschnitte I und II „draufgepackt“.
Zwei Drittel der Ausgaben für den Kreisverkehr stemmt die Stadt wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens. Exakt ein Jahr dauerten die Erschließungsarbeiten für den zweiten Bauabschnitt. Dort sind die Straßen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die normale Baulanderschließung umfasste zusätzlich einen Hochwasserschutzwalls zu den Weinbergen hin, offene Entwässerungsmulden zur Ableitung des Regenwassers sowie die Errichtung eines naturnahen Regenabsetzbeckens.
Offen ist noch die Frage, wer überhaupt die Grundstücke bebauen wird. Nachdem die 33 Baugrundstücke vierfach überzeichnet waren, musste sich die Stadt für bestimmte Bauherren entscheiden. Die Auswahlkriterien, welche die Stadt für ihre Grundstücke getroffen hatte, missfielen einem Volkacher Mitbewerber. Das Gericht gab dessen Klage statt. Alle bisherigen Vergaben und Verträge waren somit nichtig. Ob nun am kommenden Dienstag die Sonne über dem Neubaugebiet auch wieder lacht, wird davon abhängen, inwieweit die Mitglieder des Stadtrats in ihrer Sitzung am Montag den Kriterienkatalog zur Vergabe der Baugrundstücke neu festlegen.
Alte Bewerbungen im Papierkorb
Laut Peter Kornell sind im neuen Vergabekatalog für die städtischen Grundstücke unter anderem folgende Kriterien vorgesehen: Einkommensobergrenze, mindestens ein Kind sowie eine Bankbestätigung, dass man in der Lage ist, ein Eigenheim zu bauen. Geeignete Bauherren können sich für vier Grundstücke bewerben. Mit Glück werden sie in einem der Los-Töpfe gezogen.
„So hoffen wir, dass es so fair wie irgend möglich zugeht“, so Kornell gegenüber dieser Zeitung. Die Stadt wartet zu dem neuen Kriterienkatalog noch auf einen juristischen Kommentar, der in Auftrag gegeben wurde. Sollte der Stadtrat am Montag eine Entscheidung treffen, beginnt die Bewerbungsprozedur quasi von neuem. Alle alten Bewerbungen landen im Papierkorb.