
August 2022: In eine Metzgerei in der Kitzinger Siedlung wird eingebrochen. Dabei kommen eine EC-Karte samt Pin weg. Die drei Täter haben leichtes Spiel. Kurz nach dem Einbruch heben sie an zwei Bankautomaten fünfmal 1000 Euro ab – und aus zwei Zigarettenautomaten ziehen sie 14 Schachteln im Wert von 153 Euro.
Es ist ein verzwickter Fall. Ihn aufzuarbeiten dauert. Auch nach der zweiten Verhandlung vor dem Kitzinger Schöffengericht unter dem Vorsitz von Patricia Finkenberger ist die Sache nicht abgeschlossen. Einer der Beteiligten ist inzwischen verstorben, ein weiterer untergetaucht. Auf den dritten Mann wartet noch ein Verfahren, in dem jener aussagen will, der jetzt auf der Anklagebank Platz genommen hatte.
Da saß der "amtsbekannte" und zigfach vorbestrafte 44-Jährige nicht zum ersten Mal. Vor einem halben Jahr war bereits gegen den arbeitslosen und drogenabhängigen Mann verhandelt worden: wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall und Computerbetrug (das Abheben am Automaten).
Der Mann war während der Tat "voll auf Drogen"
Damals hatte er gesagt, was er jetzt wiederholte: "Das mit dem Abheben und den Zigaretten war ich." Mit dem Einbruch habe er nichts zu tun. Er sei damals "voll auf Drogen" gewesen, habe sich überreden lassen, "den Scheiß mitzumachen". Er habe Amphetamin und Opiate genommen, auch heute nehme er noch Drogen, wenn auch viel weniger. Seine Hoffnung, damals wie heute: "Ich will nicht ins Gefängnis, sondern in eine Entziehungsanstalt."
Die Frage der Schuldfähigkeit und der Einweisung in eine Therapieeinrichtung sollte eine Gutachterin klären. Schuldunfähig, so stellte sie fest, sei der Mann nicht. Allerdings habe er massive Drogenprobleme mit allen Auswirkungen. "Auch wenn er bisher nichts durchgehalten hat" – für die Gutachterin waren die Voraussetzungen für eine Unterbringung "gerade noch erfüllt".
Damit war der Weg für das Urteil frei. Da es keine Beweise gab, stellte das Gericht das Verfahren wegen des Einbruchs und der "Plünderung" eines Zigarettenautomaten ein. Blieben die beiden Geldautomaten und ein Zigarettenautomat: Beide Taten hatte der Mann gestanden, der erwischt wurde, weil er beim Abheben zwar sein Gesicht verhüllt, aber die stark tätowierten Unterarme "vergessen" hatte.
Den Beuteschaden muss der Angeklagte begleichen
Wegen Computerbetrugs in drei Fällen verurteilte ihn das Schöffengericht am Ende zu 20 Monaten Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Gleichzeitig ordnete es die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt und den Einzug des Wertersatzes in Höhe des Beuteschadens in Höhe von 5088 Euro an.
Ein letzter Versuch des Angeklagten, doch noch Bewährung zu bekommen und eine Therapie mithilfe eines Betreuers selbst durchzuziehen, scheiterte. "Das schaffen Sie nie", sagte Finkenberger und stellte klar: "Wir tun Ihnen hier was Gutes."