Auch wenn das öffentliche Leben weitgehend erlahmt ist, bemühen sich die Verwaltungen doch um eine Aufrechterhaltung ihrer Strukturen. Dazu gehört, dass Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte Entscheidungen treffen. Doch wie soll man in Zeiten von Corona zusammenkommen und gemeinsam diskutieren?
Manche Gremien setzen auf Ausdünnung: Der Stadtrat Kitzingen tagte jüngst knapp an der Grenze zur Beschlussfähigkeit mit der Hälfte seiner Mitglieder und mit größtmöglichem Abstand in seinem angestammten Sitzungssaal. Die Stadt Uffenheim zog neulich in eine riesige Halle um, um die gebührende Distanz zwischen den Räten zu wahren. In Dettelbach traf sich das Gremium ohne Öffentlichkeit, um so die Zahl der Menschen im Raum so niedrig wie möglich zu halten. Die Aussschüsse des Kitzinger Kreistags wiederum haben Sitzungen ganz abgesagt.
Bislang uneinheitliches Vorgehen
Dieses uneinheitliche Vorgehen könnte nun überwunden werden, denn mittlerweile hat das Bayerische Innenministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Brief an die Landkreise, Städte und Gemeinden versandt. Darin stellen die Ministerien klar, dass die Sitzungen von kommunalen Gremien nicht als Veranstaltungen zu werten sind, wie sie derzeit verboten sind.
Der Grund: "Die Handlungsfähigkeit der staatlichen, aber auch der kommunalen Ebenen muss auch im Interesse eines Infektionsschutzes und der Bewältigung der Auswirkungen aufrecht erhalten bleiben." Deshalb müsse die Entscheidungsfähigkeit dieser Stellen gewahrt werden.
Dennoch sollen Sitzungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden, um nur noch "unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können". Die Ministerien empfehlen, bis zum Ende der Wahlperiode, also bis Ende April, einen "Ferienausschuss" einzusetzen und bei Bedarf tagen zu lassen. Ferienausschüsse tagen schon bislang in manchen Kommunen, zum Beispiel in den Sommerferien, um dringende Angelegenheiten schnell abzuarbeiten. Der Ausschuss besteht nur aus einem Bruchteil des Stadt- oder Gemeinderats.
Wer den Haushalt verabschieden darf
Damit könnte, so schreibt das Innenministerium, der Ferienausschuss zum Beispiel über die vielerorts anstehenden Haushaltsverabschiedungen entscheiden. Einer der wichtigsten Punkte auf vielen Tagesordnungen landauf, landab. Das Gremium eines Ferienausschusses hält das Ministerium ausdrücklich auf für Kreistage für möglich, auch wenn sie bislang dort nicht vorgesehen waren. Denn Kreistage und -Ausschüsse tagen seltener als Stadt- und Gemeinderäte.
Außerdem eröffnet das Ministerium den Landkreisen und Kommunen "ausnahmsweise" die Möglichkeit, Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Sprich: Die Mitglieder eines Gremiums könnten aus der Ferne ihre Zustimmung oder Ablehnung schriftlich kund tun. Unabhängig davon dürften Landräte und Bürgermeister anstelle der Gremien "dringliche Anordnungen" und "unaufschiebbare Geschäfte" abarbeiten.
Grundsatz der Öffentlichkeit beachten
Auch zur Öffentlichkeit äußert sich das Ministerium: "Für die Sitzungen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit." Dabei sei allerdings die Ansteckungsgefahr zu berücksichtigen. Sprich: Es muss zwischen allen Teilnehmern einer Sitzung mindestens ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Für diese Fälle regt das Ministerium an, entweder die Besucherzahl der Raumkapazität anzupassen oder in größere Säle oder Hallen umzuziehen.
Wie die konstituierenden Sitzungen von Kreistag, Stadt- und Gemeinderäten im Mai stattfinden sollen, an denen normalerweise alle Mitglieder teilnehmen, dazu will das Ministerium "rechtzeitig weitere Hinweise geben", schreibt es abschließend.