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Kitzingen
Wenn eine Zollkontrolle auf den Hund kommt
Aus dem Gericht: Ein Flixbus wird durchsucht, ein Drogenhund soll seine Nase an das Gepäck halten. Für einen 39-Jährigen ist das zu viel – er droht mit der Tötung des Tieres.
Weil ein Zollhund an seinem Gepäck schnüffeln sollte – hier ein Symbolbild – rastete ein 39-Jähriger aus und kündigte die Tötung des Tieres an.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | Weil ein Zollhund an seinem Gepäck schnüffeln sollte – hier ein Symbolbild – rastete ein 39-Jähriger aus und kündigte die Tötung des Tieres an.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:17 Uhr

Der Flixbus kommt auf der A 3 von Frankfurt und ist auf dem Weg nach Erlangen, als es einen unfreiwilligen Stopp gibt. Der Zoll winkte den Bus heraus, um im Mainfrankenpark eine Kontrolle durchzuführen. Es geht vor allem um mögliche Drogen. Das Prozedere: Alle Mitfahrer müssen ihr Gepäck in einer Reihe aufstellen und sich dahinter stellen. Danach soll ein Drogensuchhund zum Einsatz kommen. Einem 39-Jährigen passt das alles so gar nicht. Er bestreitet gar, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht. Die Untersuchung will er auf keinen Fall über sich und vor allem über sein Gepäck ergehen lassen – obwohl er gar nichts zu verbergen hat. Seinen Unmut bekräftigt er mit einer Drohung gegenüber der Hundeführerin: „Wenn Ihr Hund an mein Gepäck geht, stirbt er!“

Das hat Folgen. Zum einen wird der Mann zur Seite genommen, um sein Gepäck zunächst per Hand und ohne Hund zu kontrollieren. Derweil die Zollbeamten ihre Kollegen von der Polizeiinspektion aus Kitzingen anfordern, damit eine Anzeige aufgenommen werden kann. Das alles dauert. Der Bus fährt deshalb schließlich ohne den Mann weiter. Und da steht er dann: ohne Anschluss im Mainfrankenpark. Immerhin hat er sein Fahrrad dabei, mit dem er sich auf den Weg zum Würzburger Bahnhof macht. Es ist der Beginn einer kleinen Odyssee: Er kauft zunächst ein Ticket nach Bamberg, hat dort aber keinen Anschluss und fährt so die letzten 50 Kilometer unfreiwillig erneut mit dem Rad. Und statt gegen 20 Uhr ist der Mann erst weit nach 1 Uhr wieder daheim.

Strafbefehl nicht akzeptiert

Das alleine sei schon eine gewisse Strafe gewesen, betont Strafrichterin Paricia Finkenberger bei der Verhandlung am Kitzinger Amtsgericht. Dort war es zum Treffen aller Beteiligten gekommen, weil der 39-Jährige einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, in dem 50 Tagessätze zu je 100 Euro aufgerufen waren.

Der Angeklagte betont immer wieder, dass alles „nicht so gemeint“ war. Letztlich sei es eine leere Drohung gewesen, er hätte es mit dem Tier – einem Schäferhund – ja gar nicht aufnehmen können. Einen Schäferhund anzugreifen sei „unwahrscheinlich bis unmöglich“. Zumal er „in keiner guten körperlichen Verfassung“ wegen seiner Epilepsie-Erkrankung sei.

Dass ihr Hund bedroht wird, sagt die Zollbeamtin als Zeugin aus, habe es bisher so auch noch nicht gegeben. Zumal das Gepäck durchaus auch per Hand kontrolliert werden kann, wenn es – in normalem Ton – gewünscht wird.

Gericht erkennt "zeitnahe Bestrafung"

Während die Verteidigung auf Freispruch plädiert, bleibt die Staatsanwaltschaft bei den ursprünglich geforderten 5000 Euro, weil „mit der Tötung eines Tieres gedroht wurde“. Das Gericht bestraft das Ganze als Nötigung mit 30 Tagessätzen zu je 100 Euro. Der Bonus hängt zum einen mit den Unannehmlichkeiten auf dem Heimweg zusammen, das könne man durchaus als „eine zeitnahe Bestrafung“ sehen, so die Urteilsbegründung.

Wahrscheinlich sei der Angeklagte „mit der Situation überfordert“ gewesen, weshalb es zu der unbedachten Äußerung wohl auch gekommen sei. Gleichzeitig müsse man aber auch sehen, dass die Hundeführerin in der Situation gar nicht einschätzen könnte, wie ernst es der Mann meinte. Oder anders herum: Wer droht, muss eben damit rechnen, dass die Drohung auch tatsächlich ernst genommen wird und er am Ende um 3000 Euro ärmer ist.

 
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