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Kitzingen
Wenn die Zwiebel zum Wurfgeschoss wird
In der Kitzinger Siedlung gab es zwei Angriffe mit Zwiebeln – ein Fall für den Jugendrichter am Kitzinger Amtsgericht
Foto: Daniela Röllinger | In der Kitzinger Siedlung gab es zwei Angriffe mit Zwiebeln – ein Fall für den Jugendrichter am Kitzinger Amtsgericht
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 18.04.2024 02:45 Uhr

Zwiebeln sind ein vielschichtiges Gemüse. Sie sind – in der Küche - vielfältig einsetzbar. Dass die relativ festen und mehr oder weniger runden Kugeln als Wurfgeschosse zum Einsatz kommen und damit Scheiben eingeworfen werden, ist eher selten. Mit einer solchen "nicht gerade typischen Sachbeschädigung", so der Staatsanwalt, hatte sich das Kitzinger Jugendgericht zu befassen.

Tatort von gleich zwei Zwiebelangriffen auf Hausfenster war die Siedlung in Kitzingen. Laut Anklage wurde am 15. Januar 2023 gegen 18.50 Uhr das Fenster einer Wohnung eingeworfen. Eine Scheibe ging zu Bruch. Der Schaden: 200 Euro. Das Tatwerkzeug: Eine Zwiebel, vermutlich vorher aus einem nahegelegenen Markt mitgenommen.

Wieder flog eine Zwiebel

Gut eine Woche später die zweite Attacke. Diesmal krachte kurz nach 19 Uhr ein "Wurfgeschoss" gegen ein Fenster mit Rollladen. Der Schaden: 250 Euro. Das Tatwerkzeug: eine Zwiebel.

Als Sachbeschädigung in zwei Fällen fasste die Anklage die Würfe zusammen. Geworfen haben soll ein 17-Jähriger, der auf der Anklagebank des Jugendgerichts saß. Der aber ließ gleich zu Beginn von seinem Anwalt klarstellen: "Er war es nicht, er kann gar nichts dazu sagen." Er sei zwar vor einem Jahr mit Kumpeln öfter in der Siedlung unterwegs gewesen, von Zwiebeln und Würfen gegen Fenster wisse er aber nichts.

Die Zeugen überraschen

Damit kam es auf die Zeugen an. Es waren Mutter und Sohn, wohnen gleich neben dem beschädigten Haus. Die hatten bei ihrer ersten Vernehmung gleich nach den Würfen den Namen des Angeklagten ins Spiel gebracht. Die Mutter wollte den 17-Jährigen beim Weglaufen am "Gang" erkannt haben, war sich jetzt aber als Zeugin gar nicht mehr sicher. Der Sohn hatte gegenüber der Polizei geäußert, der 17-Jährige habe die Zwiebeln geworfen. Gut ein Jahr später wusste er trotz mehrfacher Nachfragen und ernsthafter Ermahnungen "gar nichts mehr".

Für den Angeklagten war es nach den "Hauptbelastungszeugen" schnell vorbei. "Der Tatnachweis ist nicht zu führen", sagte der Staatsanwalt. Die Konsequenz verkündete Jugendrichter Wolfgang Hülle: "Freispruch."

 
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