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Kitzingen
Wenn der "Parkrempler" ein kapitaler Unfall war
Aus dem Gericht: Unklarheiten um einen Unfallschaden bei einem Autoverkauf bringen einen 57-Jährigen wegen Betrugs in Kitzingen vor Gericht.
Wenn der 'Parkrempler' ein kapitaler Unfall war
Foto: Thinkstock
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 10.04.2024 02:47 Uhr

Private Autoverkäufe können heikel werden. Vorsicht ist geboten, wenn das verkaufte Fahrzeug in einen Unfall oder einen "Parkrempler" verwickelt war und das beim Verkauf nicht wirklich klar ist. Da kann der Verkäufer schnell mit dem Vorwurf des Betrugs konfrontiert werden und auf der Anklagebank landen.

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