
Private Autoverkäufe können heikel werden. Vorsicht ist geboten, wenn das verkaufte Fahrzeug in einen Unfall oder einen "Parkrempler" verwickelt war und das beim Verkauf nicht wirklich klar ist. Da kann der Verkäufer schnell mit dem Vorwurf des Betrugs konfrontiert werden und auf der Anklagebank landen.
Wie ein 57-Jähriger, dem nach dem Verkauf eines Mercedes ein Strafbefehl wegen Betrugs ins Haus geflattert ist. 6300 Euro (90 Tagessätze zu 70 Euro) sollte der Schichtarbeiter zahlen. Der Mann legte Einspruch ein. Mit einem Teilerfolg, wie die Verhandlung in Kitzingen zeigte.
Laut Anklage war die Sache klar. Der Mann hat im August 2021 einen Mercedes für gut 13.000 Euro verkauft. Der Interessent hatte sich das Auto angesehen. Trotz eines "leichten seitlichen Blechschadens" war man sich schnell einig. Das Auto wechselte den Besitzer. Dass der Mercedes einen kapitalen Unfall hinter sich hatte, habe der Verkäufer verschwiegen, so die Anklage. Das aber ist Vorspiegelung falschen Tatsachen und damit Betrug.
Überraschung bei Schadensregulierung
Die Sache wäre wahrscheinlich nie aufgefallen, wenn der neue Halter nicht kurz nach dem Kauf einen Unfall gebaut hätte. Bei der Schadensregulierung stellte die Versicherung fest, dass das Fahrzeug schon ein Mal einen Unfall hatte, mit einem erheblichen Schaden.
Mit dem Vorwurf konfrontiert, fiel der Verkäufer aus allen Wolken: "Von einem Unfall wusste ich nichts, schon gar nicht von einem Schaden in der Höhe", sagte er: "Ich wollte niemanden betrügen." Als er das Auto im für 9000 Euro gekauft habe, sei er von einem kleinen Schaden nach einem "Parkrempler" ausgegangen. Er habe das Auto für 4000 Euro reparieren lassen, sei es eineinhalb Jahre gefahren und dann verkauft. Dabei sei ein Unfallschaden kein Thema gewesen, auch nicht beim Käufer.
Zivilverfahren bringt 1000 Euro
Der allerdings wollte sich Sache so nicht auf sich beruhen lassen. Es gab ein Zivilverfahren, bei dem der Käufer 1000 Euro zugesprochen wurde. Und dann das Betrugsverfahren. Dort zeigte sich der Käufer offenbar zufrieden mit den gezahlten 1000 Euro. Interesse an einer Verurteilung des Verkäufers habe er nicht, sagte er.
Das Gericht schaute sich den Ablauf der Autoverkäufe, die teilweise unklar ausgefüllten Musterkaufverträge und Fotos von den Blechschäden an. Am Ende blieben Ungereimtheiten, mit einem Nachweis eines Betrugs wurde es nicht einfach. Richterin Ilka Matthes schlug vor, das Verfahren einzustellen. Weil beim Verkauf offensichtlich etwas nicht ganz korrekt gelaufen ist, allerdings nur gegen Auflagen. Am Ende wurden es 2000 Euro. Damit war der Angeklagte einverstanden. Immerhin hatte der Mann das Verfahren vom Hals und 4300 Euro gegenüber dem Strafbefehl gespart.