Bereits vor einem Jahr hatte die Stadt Mainbernheim frühzeitig die Öffentlichkeit am Bebauungsplan Strickenweg beteiligt. Ein benachbarter Landwirt hatte, vertreten durch einen Rechtsanwalt, eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Einwendungen hatten zur Folge, dass eine Schallemissionsprognose in Auftrag gegeben wurde. Da sich die Untersuchungen verzögert hatten und erst im Herbst vergangenen Jahres vom beauftragten Büro gemacht werden konnten, hatte der Stadtrat das Aufstellungsverfahren erst jetzt wieder auf dem Tisch. Das Ergebnis: Entsprechend der genehmigten Nutzung der landwirtschaftlichen Halle wird der Abstand der Wohnbebauung sein. Aber: Das Landratsamt wird aufgefordert, die genehmigte und die tatsächliche Nutzung zu überprüfen, auch was Emissionen von Lärm und Staub betrifft.
Die Frage: Was macht der Landwirt genau in der Halle?
Über eine Stunde nahm sich der Stadtrat, der komplett war und letztmals nach der Kommunalwahl in dieser Zusammensetzung tagte, Zeit, um den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. Diplom-Ingenieurin Martina Wieland vom Ingenieurbüro Röschert stellte dem Gremium die aktualisierte Planung im Saal der Radlerherberge vor.
Die Aufgabe war, wie das Wohngebiet verwirklicht und gleichzeitig der Schutz des landwirtschaftlichen Betriebs gewährleistet werden kann. Laut Martina Wieland sei für die Schallberechnungen auch das bereits vorhandene Baugebiet Langwasen mit einbezogen worden. Erforderlich sei es, die Anzahl der Bauplätze zu reduzieren, um einen größeren Abstand der Wohnbebauung zum landwirtschaftlichen Anwesen zu bekommen. Dort könnte es nämlich insbesondere zur Erntezeit nachts zu lärmintensiveren Arbeiten kommen. Genannt wurde ein Gebläse zur Trocknung von Getreide.
Stadtrat Robert Finster wies deutlich darauf hin, dass der Bauantrag des Landwirts auf eine Lager- und Maschinenhalle lautete. Aufgrund der dort nun ausgeführten Arbeiten hätte seiner Ansicht nach eine Überprüfung nach dem Bundesemissionsschutzgesetz erfolgen müssen, wenn diese denn bekannt gewesen wäre. "Die Anlage ist meiner Ansicht nach rechtswidrig", brachte Finster seine Meinung zum Ausdruck. Dies gilt es zu überprüfen: "Wir brauchen beide Rechtssicherheit." Denn der Landwirt müsse eine Maschine auch so betreiben, dass dadurch niemand über Gebühr belästigt werde. Finster ärgerte sich auch, dass ein Bürger der Stadt dieser nun solche Steine in den Weg lege, obwohl ihm die Stadt sehr geholfen habe. Damit spielte er auf den Verkauf von Teilflächen und dem teilweisen Einzug eines Wirtschaftswegs an, was es dem Landwirt erst ermöglicht habe, den Betrieb zu erweitern und die Halle zu errichten.
Täglich wird nach Bauplätzen gefragt
Auch Stadträtin Uta Wandera hinterfragte die Zulässigkeit des Tuns des Landwirts in der Lager- und Maschinenhalle. Auch wolle sie keine "diktatorischen Vorgaben", wie sie vom Rechtsanwalt gekommen seien. "Vereinbarungen beruhen auf Gegenseitigkeit", erlaubte sie sich einen klaren Hinweis auf den Umgang miteinander.
Bürgermeister Peter Kraus plädierte für einen Kompromiss, einen solchen stelle der aktualisierte Plan dar. "Es hat keinen Sinn, auf Konfrontation zu gehen", meinte er auch mit Blick auf Bauwillige: "Wir haben im Prinzip täglich Anrufe von Interessenten, die Baugrundstücke suchen."
Hier hakte Marc Poser ein. Denn wenn sich herausstelle, dass die Nutzung der Halle nicht dem Bauantrag entspreche und die Gemeinde Recht bekäme, dann könnte seiner Ansicht nach das Baugebiet so wie ursprünglich geplant auch verwirklicht werden.
Der Stadtrat beschloss, dies alles vom Landratsamt überprüfen zu lassen. Ebenso beschloss das Gremium, dass für das Gebiet der Halle das zulässig sei, was mit dem Bauantrag genehmigt worden sie, alles andere aber nicht.
Auch einen Einwand eines anderen Landwirts zum Regenüberlaufbecken wägte das Gremium ab. Bei der Bemessung des Beckens im Baugebiet Langwasen seien die erwarteten Mengen aus dem Baugebiet Strickenweg berücksichtigt.