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Volkach
Weinhotel: Landratsamt verweist auf Bündel von Maßnahmen
Die Kreisbehörde wehrt sich gegen Vorwürfe von Schlamperei und Untätigkeit im Zusammenhang mit der Kritik eines Rechtsanwalts.
Direkt hinter dem weit fortgeschrittenen Bau eines Weinhotels am Volkacher Stadtrand beginnen die Weinberge. Anwohner wehren sich noch immer per Rechtsanwalt gegen das Projekt. Dieser wirft dem Landratsamt Kitzingen vor, als Bauaufsichtsbehörde versagt und etliche baurechtliche Verstöße geduldet zu haben.
Foto: Michael Mößlein | Direkt hinter dem weit fortgeschrittenen Bau eines Weinhotels am Volkacher Stadtrand beginnen die Weinberge. Anwohner wehren sich noch immer per Rechtsanwalt gegen das Projekt.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:42 Uhr

Nachdem gegenüber der Kreisbehörde erneut Vorwürfe laut geworden sind, sie würde beim Bau eines Weinhotels am Volkacher Stadtrand baurechtliche Verstöße dulden beziehungsweise beantragte Änderungen des Bauantrags zu langsam bearbeiten, hat das Landratsamt in Kitzingen nun Stellung bezogen. In einem am Donnerstag verschickten Schreiben an Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der Anwohner, die sich gegen das 104-Zimmer-Hotel in ihrer Nachbarschaft wehren, vertritt, erklärt Elena Dietz, Abteilungsleiterin für Baurecht, dass ihre Behörde "mit Nachdruck in diesem komplexen Verfahren tätig" sei. Beim Bauherren seien zu mehreren Punkten Stellungnahmen angefordert worden. Diese zu prüfen, werde jedoch "eine gewisse Zeit dauern".

Eilantrag noch nicht vom Tisch

Baumann spricht von einem zehnseitigen Brief mit Anfragen (Antwortfrist: 24. Mai), den das Landratsamt dem Investor, der Pelaba-Investmentgruppe, sowie ihm zur Kenntnisnahme geschickt hat. Aufgrund des Schreibens vom Landratsamt möchte er die kommenden Tage abwarten und dann erst über einen angekündigten möglichen Eilantrag ans Verwaltungsgericht entscheiden, um doch noch einen Baustopp zu erwirken.

Gegenüber dem Rechtsanwalt hat das Landratsamt unter anderem klargestellt, dass die von ihm erhobenen brandschutzrechtlichen Bedenken keine Einstellung der Bauarbeiten rechtfertigten. Der Ersteller des Brandschutzkonzepts müsse sich hierzu jedoch äußern. Auch müsse der Bauherr erklären, wie – und wie oft – er es sich vorstellt, im Hotel Versammlungen mit bis zu 482 Personen zu bewerkstelligen; ursprünglich war von deutlich weniger Plätzen die Rede.

Notüberlauf ins Kanalnetz entspricht den Vorgaben

Zur strittigen Frage der Ableitung von Niederschlagswasser ins Kanalnetz verweist das Landratsamt auf eine Sondervereinbarung der Stadt Volkach mit dem Bauherren, wonach zusätzlich zu Vorrichtungen zum Versickern des Regenwassers ein Notüberlauf in die Kanalisation "in jedem Fall" vorzusehen sei, worin die Behörde auch kein Problem sieht.

Das reklamierte Defizit an Stellplätzen rund um das Hotel prüft das Landratsamt noch.

 
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