Die Nachricht über die Förderung des Pilotprojektes "Weinbergsbewässerung" der Gemeinden Nordheim und Sommerach (wir berichteten) stand im Mittelpunkt der jüngsten Ratssitzung in Nordheim. Bürgermeisterin Sibylle Säger, die sich mit ihren Ratskollegen seit Dezember 2016 für dieses Projekt stark macht, informierte über die erfolgreiche Bewerbung und die Mitteilung des bayerischen Umweltministeriums.
Seit 2019 sitzt auch die Nachbargemeinde Sommerach zwecks eines Gemeinschaftsprojektes mit im Boot. Nach dem positiven Bescheid aus München wollen die beiden Winzergemeinden nach Aussage ihrer Gemeindeoberhäupter jetzt voll durchstarten.
Bau einer 365 Meter langen Verbundleitung geplant
Für die zukünftige Bewässerung der beiden Weinbergsgebiete Nordheim und Sommerach mit einer Größe von 385 Hektar (Nordheim) und 230 (Sommerach) soll nach den Ausführungen von Säger die vorhandene Infrastruktur genutzt und durch den Bau einer 365 Meter langen Verbundleitung miteinander vernetzt werden.
Der jährliche Wasserbedarf soll aus dem Mainkanal entnommen und in zwei Speicherseen mit insgesamt 294 000 Kubikmetern Speichervolumen zur Wasserbevorratung zwischengespeichert werden. Das Konzept sieht die Errichtung eines Speichersees im Tal bei Sommerach an der bestehenden Wasserentnahmestelle vor. Der Standort des zweiten Speichersees ist auf dem Nordheimer Kreuzberg geplant. Der jährliche Bewässerungsbedarf der angeschlossenen Weinberge mit einer Gesamtfläche von 615 Hektar wird auf 370 000 Kubikmeter geschätzt.
Die voraussichtlichen Projektkosten, die zur Hälfte vom Freistaat bzw. maximal bis zu zehn Millionen Euro als Starthilfe gefördert werden, belaufen sich auf rund 14 Millionen Euro. Noch gibt es offene Fragen, wie beispielsweise die wasserrechtliche Prüfungen, zu klären. Am 30. Juni 2022 endet die Frist, um den dann förderfähigen Antrag beim Ministerium einzureichen.
Weitere Punkte im Nordheimer Gemeinderat:
• Bürgermeisterin Sibylle Säger informierte außerdem über die Notwendigkeit des Neu-Erlasses einer Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Aufgrund einer Gesetzesänderung habe sich nunmehr die Rechtsgrundlage geändert. Inhaltlich bleibe alles beim Alten.
• Die Heizung im Rathaus ist defekt und muss dringend repariert werden, teilte die Gemeindechefin mit.
• Von Ratsmitgliedern wurde beobachtet, dass auf dem Häckselplatz an der Kläranlage nicht zulässiges Material abgelagert wird. Säger appellierte an die Anlieferer, "auf die Vorgaben besser zu achten, denn ein Rasenschnitt oder Laub haben auf einem Häckselplatz einfach nichts zu suchen".
• Die Räte stimmten der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu. Laut der geänderten Satzung werden künftig bei der Berechnung von Gebührenzuschlägen nicht die gemeldeten Personen des Vorjahres (Stichpunkt war der 1. Juli), sondern des laufenden Jahres herangezogen.