Der Wengerts-Hänger eines Rödelseer Gastronomiebetriebs steht öfter am "Terroir f" in den Weinbergen. Er bietet Weine und fränkische Kleinigkeiten zum Essen an. Im Ort gibt es auch entsprechende Werbeschilder. Nun soll der Hänger für längere Zeit im Weinberg stehen dürfen. Nach kontroverser Diskussion stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu.
Der Verkaufsanhänger soll wie bisher gegenüber dem "Terroir f" aufgestellt werden. Der Anhänger sei an sich ortsveränderlich, darf jedoch länger als drei Monate am gleichen Ort aufgestellt werden, war in den Sitzungsunterlagen zu lesen.
Der Anhänger sei mit einem Trinkwasserspeicher ausgestattet und das Abwasser werde aufgefangen, so dass das Gefährt ohne Anschluss an die öffentlichen Versorgungsleitungen funktioniere. Weiter soll ein mobiles Mitarbeiter-WC mit Waschgelegenheit in Sichtweite aufgebaut werden.
Kritisch sieht dies Gemeinderat Ralf Warm, der an den Grundgedanken des "Terroir f", eines magischen Orts des Frankenweins, erinnerte. Diese Punkte sollten dazu animieren, dass die Gäste in den Ort zur dortigen Gastronomie oder Vinothek gehen, sagte Warm.
Für den Verkaufswagen werden Gebühren fällig
Das Rödelseer "Terroir f" befinde sich neben einem Biotop. "Bei schönem Wetter ist da oben die Hölle los", weiß Warm. Die Leute säßen dann auch auf dem Magerrasen, der eigentlich nicht betreten werden soll. Die "Röhre", wie der weiße Zylinder, der sich wie ein riesiges Fernglas dem Besucher öffnet, genannt wird, passt laut Warm "wunderbar da oben rein", aber den Wengerts-Hänger empfinde er als störend.
Zweiter Bürgermeister Bernd Lussert meinte, dass der Verkaufsanhänger für manche Leute eine "bequeme Ergänzung" sei. Er jedenfalls genieße ein solches Angebot. Zudem müsse man froh sein, wenn jemand aus dem Ort so etwas anbiete. "Die Gemeinde muss sich Gedanken machen, ob sie Massentourismus will", warnte Warm. Und auch darüber, wie die Gemeinde dies leiten wolle.
Pascal Amberger fragte nach, ob nicht eine Sondernutzungsgebühr fällig werde. Schließlich stehe der Hänger auf öffentlichem Grund. Leo Eckert, geschäftsleitender Beamter der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, stimmte dem zu. Dafür könne eine Gebühr verlangt werden. Über eine Gebühr stimmte der Rat nicht ab, wohl aber über die Erlaubnis, dass der Verkaufsanhänger dort stehen darf. Sieben Ratsmitglieder waren dafür, zwei dagegen.
Soweit ich weiss sind doch an ALLEN Zufahrtsmöglichkeiten , sei es im Ort Rödelsee oder von der Schwanbergstrasse aus, die Erschliessungswege der Weinstrassen * für Ortsfremde die "kein "Anliegen=Grundstück* in den Weinlagen besitzen, >>> die Zufahrten GESPERRT ! <<<Verkehrszeichen!
Hat nun die Polizei eine neue Einnahmequelle und kassiert die "Anlüger "
ab ??? >> Wenn da die Hölle los ist <<...... wie es im Bericht steht ? !
Wer läuft schon in die Hölle ! ? ...........
Wenn Fussgänger ständig von falsch Fahrenden *Anlügern eingestaubt werden, sind diese korrekten Besucher >>> SAUER !!!
Und rufen per Handy die KTer Polizei. Der schöne Ausflug ist dann kaputt !!
Sie gucken in die " Röhre......