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Landkreis Kitzingen
Was an Silvester im Landkreis Kitzingen zu beachten ist - und wo es Böllerverbote in den Altstädten gibt
Damit an Silvester nichts passiert, gibt es Verbotszonen für die Knallerei.
Foto: Christophe Gateau, dpa | Damit an Silvester nichts passiert, gibt es Verbotszonen für die Knallerei.
Bearbeitet von Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 28.12.2024 02:32 Uhr

Es brennt oft schneller, als man denkt: Damit an Silvester nichts passiert, gibt es Verbotszonen für die Knallerei. Wer sich nicht daran hält, muss mit harten Strafen rechnen. Hier ein Überblick über den Stand der Dinge im Landkreis Kitzingen.

Wo ist Feuerwerk generell nicht erlaubt?

Grundsätzlich ist das Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Friedhöfen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Wie sieht es in Altstädten aus? Immer mehr Gemeinden gehen dazu über, ihren Altort an Silvester zu schützen. In Volkach gibt es eine Feuerwerksverbotszone in der kompletten Altstadt sowie in der Nähe von Kirchen und Gärtnereien in Volkach und den Stadtteilen.

Ebenso in Dettelbach; dort dürfen keine Silvesterraketen in der Nähe geschützter Gebäude gezündet werden. In Dettelbach ist ebenfalls die gesamte Altstadt vom Feuerwerk ausgenommen, eingeschlossen ist das Seniorenheim in der Schillerstraße.

Auch in der Iphöfer Altstadt gibt es in der Silvesternacht eine „verbotene Zone“ – einschließlich Herrengraben. Zusätzlich darf auch in dem Iphöfer Stadtteil Mönchsondheim rund um das Kirchenburgmuseum kein Feuerwerk gezündet werden.

Was gilt in der Kreisstadt Kitzingen?

In der größten Stadt im Landkreis ist aufgrund der Nähe zu Kirchen und historischen Gebäuden in der Altstadt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im historischen Innenstadtbereich mit Marktplatz verboten.

Welche Strafen drohen?

Wer sich nicht an die Verbote hält und trotzdem böllert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. In Iphofen zum Beispiel können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Entstehen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern Brände oder kommen Menschen zu Schaden, kann der Verursacher wegen eines Vergehens der fahrlässigen Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und außerdem zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht werden, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Kitzingen heißt. Und auch wichtig: Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen mitverantwortlich.

Wie kann man sich in der Silvesternacht schützen?

Verirrte Raketen sorgen ganz schnell für Schäden. Damit auf Balkonen und in Wohnungen nichts anbrennt, sollte man vorher – so die Tipps vom Deutschen Feuerwehrverband – alles, was Feuer fangen kann, vom Balkon verschwinden lassen. Wichtig ist auch, in der Silvesternacht Fenster, Balkontüren und Luken geschlossen zu halten.

 
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