Regeln, Vorschriften, Empfehlungen, Verordnungen – sich im Corona-Regelwerk-Dschungel zurechtzufinden ist nicht leicht. Kommen noch Ermessensentscheidungen dazu, wird's kompliziert. So auch ein Quarantänefall im evangelischen Kindergarten in der Alemannnestraße in Kitzingen.
Die Erzieherin Heide Grohmann steht als Kontaktperson (KP) 1 unter Quarantäne. Der Grund: Ein Vater, der am 5. Oktober bei der Eingewöhnung seines Sohnes in ihrer Gruppe war, wurde positiv getestet. Etwa drei Stunden saß er mit Mundschutz in dem Raum, in dem außer Grohmann noch drei Kollegen, eine Praktikantin und 20 Kinder waren. Im Laufe des Vormittags hat der Vater laut Grohmann noch mit etlichen Kindern aus der Gruppe im Garten gespielt.
Soziale Kontakte einschränken
Dann kam der Anruf des Gesundheitsamtes. Grohmann musste sich am Dienstag testen lassen und sich in Quarantäne begeben. Das Ergebnis war negativ, am Montag wird sie wieder getestet. Unabhängig vom Ergebnis muss sie laut Quarantäneverordnung bis 19. Oktober zu Hause bleiben. "Wer in Quarantäne geschickt wurde, muss da 14 Tage bleiben", sagt Sabrina Fröhlich, Abteilungsleiterin Soziales, Jugend und Familie, Senioren, Gesundheit am Landratsamt. Weil sich eben auch erst nach 14 Tagen Symptome entwickeln können.
Grohmanns Kollegen, vom Gesundheitsamt als KP 2 eingestuft, ließen sich freiwillig testen. Die Kinder, auch sie sind KP 2, wurden nicht getestet. Hier hat das Gesundheitsamt abgewogen – zwischen dem geringen Risiko sich anzustecken und dem unangenehmen Test für die Kinder. Sowohl die Kollegen als auch die Kinder müssen nicht zu Hause bleiben, allerdings wurden sie gebeten, soziale Kontakte außerhalb ihres Hausstandes zu unterlassen.
Das Robert-Koch-Institut schreibt auf seiner Homepage folgendes: "Kontaktpersonen der Kategorie I sind Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (zum Beispiel Kitagruppe, Schulklasse). Zählt das nicht auch für den Kindergarten in der Alemannenstraße? "Warum bin nur ich als Kontaktperson 1 eingestuft? ", fragt sich Grohmann. "Wir hatten doch alle Kontakt zum Vater. Das verstehe ich nicht." Als Vater und Sohn gegangen waren, arbeitete sie weiter mit den anderen Kindern und Kollegen – mit so viel Abstand, wie es in einem Kindergarten möglich ist.
Quarantäne ist Freiheitsbeschränkung
Sabrina Fröhlich erklärt, dass bei jedem einzelnen COVID-Fall neu und genau geschaut wird. Beengter Raum sei ein Auto oder ein Einmann-Büro. Der Gruppenraum in der Alemannenstraße zähle nicht dazu. Ganz wichtig sei der Face-to-Face-Kontakt über 15 Minuten, den es eben bei Heide Grohmann und dem Vater gegeben habe, nicht aber mit den anderen Kollegen. Deswegen ihre Einordnung als KP 1. Sicherlich hätte das Amt laut Fröhlich einen Massentest anordnen können, aber wäre er sinnvoll gewesen? Ist es sinnvoll die komplette Gruppe in die Quarantäne zu schicken? Man müsse hier gut überlegen und abwägen. "Quarantäne ist Freiheitsbeschränkung", sagt sie. Die ordne man nicht leichtfertig an.
Aber Heide Grohmann fragt sich trotzdem: "Warum muss nicht die gesamte Gruppe in Quarantäne? "Warum müssen ganze Schulklassen daheim bleiben, aber Kindergartengruppen nicht?" Das sei ein "ungutes Gefühl". "Bei uns kommt es so an, als wären wir Erzieher ein Teil der Gesellschaft, der nicht geschützt werden muss", sagt die Erzieherin mit Unverständnis. Auch hier weist Fröhlich darauf hin, dass das Gesundheitsamt von Fall zu Fall entscheidet muss. "Wir müssen vorsichtig, aber nicht panisch reagieren", sagt die Abteilungsleiterin.
Was bleibt ist ein Gefühl der Unsicherheit. Bei den Kindern, bei den Eltern, bei den Erziehern, bei allen Beteiligten. Absolute Sicherheit wird es bis zum Ende der Pandemie nicht geben.
Kontaktpersonen von COVID-19-Fällen
Als KP 1 bezeichnet das RKI unter anderem:
- Personen mit zusammengezählt mindestens 15-minütigem Gesichts-Kontakt (Face-to-Face) mit einem COVID-Fall, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs.
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, zum Beispiel Küssen, Anhusten, Anniesen oder Kontakt zu Erbrochenem
- Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand zum COVID-19-Fall ausgesetzt waren, zum Beispiel durch Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen
- Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (zum Beispiel Kitagruppe, Schulklasse)
Unter einer KP 2 versteht das RKI Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufhielten, zum Bespiel am Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt (Face-to-Face) hatten UND eine Situation, bei der nicht davon ausgegangen wird, dass eine Aerosolübertragung jenseits von 1,5 Meter Abstand stattgefunden hat.
- Ermittlung, namentliche Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer der Ansprechperson für das Gesundheitsamt
- Information zu Übertragungsrisiken und über das Krankheitsbild
- Häusliche Absonderung für 14 Tage (Quarantäne), die auch durch negative Testergebnisse nicht verkürzt werden kann
- zusätzlich Reduktion der Kontakte zu anderen Personen im Haushalt (zeitliche und räumliche Trennung)
- Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem Quellfall: zweimal täglich Fiebermessen, das Führen eines Tagebuchs mit Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten und täglicher Kontakt mit dem Gesundheitsamt
- Information zu Übertragungsrisiken und über das Krankheitsbild
- Kontaktreduktion
Hauptsache, die Kitas laufen normal weiter.... kopfschütteln.....
Diese zwei Klassengesellschaft ist nicht in Ordnung. Wird ein Erzieher mit Corna krank - nach sechs Wochen Krankengeld. Wird ein Lehrer krank - hat er keine finanziellen Einbußen. Trotzdem wird dort mehr auf die Gesundheit der Lehrer geachtet.