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Kitzingen
Ärger in der GU: War es gefährliche Körperverletzung – oder doch Notwehr?
Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung endete am Kitzinger Amtsgericht mit einer Einstellung.
Foto: Oliver Berg, dpa | Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung endete am Kitzinger Amtsgericht mit einer Einstellung.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 10.11.2024 02:32 Uhr

Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ohne Auflagen eingestellt. 4500 Euro Geldstrafe gespart und die Gerichtskosten übernimmt der Staat. Besser kann ein Einspruch gegen einen Strafbefehl kaum enden. Zufrieden und sichtlich erleichtert verließ ein 23-jähriger Afghane mit seinem Anwalt den Gerichtssaal im Amtsgericht in Kitzingen.

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