Sie haben seit 2018 – mit Unterbrechungen – fast vier Jahre eine Beziehung geführt. Sie haben eine gemeinsame Tochter. Im Januar 2022 machte der heute 24-Jährige Schluss. Ende Februar erlebte er eine böse Überraschung: Seine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt – wegen eines Vorfalls aus dem Herbst 2018. Jetzt saß er vor dem Jugendschöffengericht in Kitzingen. Der Vorwurf: Vergewaltigung.
Die Anklage warf dem jungen Mann vor, ein halbes Jahr nach Beginn der Beziehung seine Freundin gegen ihren erklärten Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Geschehen sein soll das Ganze bei einem Treffen in der Wohnung von dessen Vater. Der Anwalt des Angeklagten hatte gleich zu Beginn der Verhandlung klargestellt: "Die angeklagte Vergewaltigung hat so nicht stattgefunden." Damit stand Aussage gegen Aussage.
Nach der Trennung tauchte die Ex am Arbeitsplatz des Mannes auf
Wie der 24-Jährige schilderte, war die Beziehung nicht ohne Probleme. Es habe von Anfang an heftige Eifersuchtsszenen gegeben. "Sie ist dann regelrecht ausgerastet, war nicht mehr zu kontrollieren", sagte er. Das sei auch der Grund dafür gewesen, dass er sich Anfang 2020 vor der Frau trennte. Sie habe ihn daraufhin gestalkt, immer wieder belästigt und sogar am Arbeitsplatz aufgesucht. Das ging so weit, dass er die Polizei eingeschaltet habe.
Kurz nach der Trennung, als er schon eine andere Beziehung hatte, eröffnete ihm die Ex, dass sie schwanger von ihm sei. Als das Kind da war, habe er sich entschlossen, "es für die Tochter noch einmal zu probieren". Das mehr oder weniger gemeinsame Leben ging nicht lange gut. Wieder kam es zu Eifersuchtsszenen – und Anfang 2022 zur endgültigen Trennung. Wenig später wurde er von der Polizei mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert. "Das kam aus dem Nichts", sagte er dem Gericht. Er könne sich an keinen derartigen Vorfall erinnern. So etwas habe es nie gegeben. Man sei sich beim Sex immer einig gewesen. Der Mann war sich sicher: "Das war ein Racheakt."
Vieles wird vor Gericht hinter verschlossenen Türen geklärt
Fast fünf Stunden zog sich das Verfahren hin, mehrfach wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Nebenklage vom Prozess ausgeschlossen, um die Privatsphäre der Ex-Freundin zu schützen. Sie war als Zeugin und Nebenklägerin aufgetreten. Da sowohl ihre Aussage als auch die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger und auch die Urteilsbegründung hinter verschlossenen Türen stattfanden, blieben weitere Details im Sitzungssaal 102. Das Urteil verkündete Jugendrichter Wolfgang Hülle öffentlich: "Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten für das Verfahren übernimmt die Staatskasse."
Die Anklage hatte Hülle sowie die Schöffin und den Schöffen nicht überzeugen können, dass die dreieinhalb Jahre zurückliegende Sache tatsächlich so stattgefunden hat. Dafür reichte auch der lange nichtöffentliche Auftritt der Zeugin nicht. Das Gericht lag am Ende auf der Linie des Anwalts des zur Tatzeit 20-Jährigen. Der Geschlechtsverkehr in der Beziehung sei immer einvernehmlich gewesen. "Das Ganze ist frei erfunden – aus Rache, weil er sie verlassen hat."
Warum zahlt die Kosten der Steuerzahler (wir) und nicht die Klägerin?
Strafrecht≠Zivilrecht
Warum kann die Dame die Kosten die sie verursacht hat nicht selber tragen?