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Kitzingen
Vortrag in Kitzingen: Vorsorgevollmacht und ein großer Irrtum
Warum Vorsorgevollmachten immens wichtig sind? Grit Rückert kennt die Antwort. Und sie sagt auch, warum sich viele von uns mit dem Thema so ungemein schwer tun.
Vorsorgevollmacht und Testament regeln im Falle eines Falles viel und helfen damit den Angehörigen (Symbolbild).
Foto: Jens Büttner | Vorsorgevollmacht und Testament regeln im Falle eines Falles viel und helfen damit den Angehörigen (Symbolbild).
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:08 Uhr

Ein böser Unfall, eine schwere Krankheit. Das kann jederzeit passieren. Was dann? Mit der Vorsorge für Schicksalsschläge beschäftigt sich eine Infoveranstaltung des VdK in Kitzingen am Mittwoch, 5. Februar, ab 19 Uhr im Hotel Deutsches Haus. Referentin ist die Rechtsanwältin Grit Rückert aus Bullenheim.

Frage: Warum ist Vorsorge so wichtig?

Grit Rückert: Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist in Deutschland leider sehr wichtig. Habe ich keine Vollmacht erstellt und bin plötzlich in einer Situation, dass ich meine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann – sei es aufgrund Alters oder Demenz, aber auch nur vorübergehend aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit – so muss ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden und ein Betreuer bestellt werden, der für mich Entscheidungen trifft. Betreuer kann durchaus ein naher Angehöriger sein, ist in rund 50 Prozent aller Fälle jedoch ein Berufsbetreuer. Dann bestimmt ein völlig Fremder über meine höchstpersönlichen Angelegenheiten. Möchte ich dies ausschließen und sicherstellen, dass ein Angehöriger oder eine mir nahestehende Person für mich rechtlich handeln darf, wenn ich hierzu im Ernstfall nicht in der Lage bin, muss ich rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen. Dann bedarf es keiner weiteren Maßnahme des Gerichts.

Was gehört noch zum Thema Vorsorge?

Rückert: Mit der Patientenverfügung kann ich bestimmen, wie ich versorgt werden möchte. Dann kann ich bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen noch ergriffen werden sollen. Mit der Patientenverfügung nehme ich meinem Bevollmächtigten eine große Last von der Schulter, indem ich diese wichtigen Entscheidungen selbst treffe. Mit der Betreuungsverfügung bestimme ich, wer im Fall der Fälle für mich als Betreuer eingesetzt werden soll. Ich verhindere hierdurch die Bestellung eines fremden Berufsbetreuers. Gelegentlich ändern sich die rechtlichen Anforderungen an Vollmachten und Patientenverfügungen. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden, dass Patientenverfügungen konkret und situationsbezogen formuliert sein müssen. Eine allgemeine Bestimmung, keine lebenserhaltenden Maßnahmen haben zu wollen, ist seitdem nicht mehr wirksam. Aus diesem Grund kann es sein, dass vor Jahren erstellte Vorsorgedokumente heute tatsächlich nicht mehr anwendbar sind. Es ist daher wichtig, Vollmachten auf dem aktuellen Stand zu halten.

Grit Rückert, Rechtsanwältin aus Ippesheim, ist Spezialistin für das Thema Vorsorgevollmacht.
Foto: Grit Rückert | Grit Rückert, Rechtsanwältin aus Ippesheim, ist Spezialistin für das Thema Vorsorgevollmacht.
Wo lauern die größten Fallen?

Rückert: Der größte bei vielen vorherrschende Irrtum ist: Dafür habe ich doch geheiratet, dass dann mein Ehepartner über mich entscheiden darf, wenn ich es nicht kann. Das ist leider fatal. Verlasse ich mich darauf, so wird im Falle eines Falles ein Betreuer für mich bestellt, der sodann über meinen Aufenthalt, meine Gesundheit, mein Vermögen, meine Geschäfte, also meine höchstpersönlichen Angelegenheiten,  entscheidet. Viele vor 2016 erstellte Patientenverfügungen sind leider zu unpräzise, später nach der Erstellung der Vollmachten in das Gesetz aufgenommene neue Regelungen sind in diesen nicht erfasst. Das kann auch zu ungewünschten Folgen führen.

Ab welchem Alter sollte man sich mit dem Thema beschäftigen?

Rückert: Vollmachten benötigt eigentlich jeder ab 18 Jahren. Ab Volljährigkeit dürfen Eltern nicht mehr für ihre Kinder entscheiden. Noch viel wichtiger jedoch ist, wer entscheidet beispielsweise, in welchem Krankenhaus ich behandelt werde, wenn ich einen Unfall habe? Das dürfen die Eltern auch nicht. Wenn ich also auch als junger Mensch möchte, dass meine höchstpersönlichen Angelegenheiten weiter von meinen Eltern oder einer anderen mir nah stehenden Person ausgeführt werden dürfen, dann benötige ich auch bereits in jungen Jahren eine Vorsorgevollmacht.

Wie gut oder schlecht treffen die Deutschen Vorsorge?

Rückert: Bei der Bundesnotarkammer, dem Register für Vorsorgevollmachten, waren Ende Dezember 2019 insgesamt 4,6 Millionen Vorsorgeverfugungen registriert.

Warum tun sich viele so schwer bei dem Thema?

Rückert: Sich mit dem Alter oder Krankheiten zu beschäftigen, fällt schwer. Das ist ein Thema, das viele Menschen gern vor sich herschieben. Dasselbe passiert beim Thema Testament. Ich höre regelmäßig den Satz, das wollte ich doch schon so lange einmal angehen. Irgendwann ist es schlicht und ergreifend zu spät. Jedoch erlebe ich es regelmäßig, dass meine Mandanten beruhigt und zufrieden wieder gehen und glücklich sind, das Thema endlich erledigt zu haben.

Wann haben Sie welche Vorsorge getroffen?

Rückert: Ich habe für meine Familie und mich Vollmachten und mit meinem Mann ein Testament erstellt. Das haben wir gleich zu Anfang getan, als ich begonnen habe, mich verstärkt mit diesem Thema zu befassen.

Wie wurden Sie zur Fachfrau für das Thema Vorsorge?

Rückert: Zum Thema Vorsorge kam ich tatsächlich auch aufgrund einiger Schicksalsschläge im Familien- und Freundeskreis. Dabei habe ich gemerkt, wie wenig Menschen Vorsorgevollmachten haben und wichtig es ist, die Menschen darüber aufzuklären. Nach meiner Tätigkeit als Syndikusanwältin in einem großen Industrieunternehmen hatte ich mich in der Selbständigkeit ohnehin auf die Rechtsgebiete des Familien- und Erbrechts spezialisiert. Da war es nur konsequent, das Vorsorgethema zu einem meiner Hauptaufgabengebiete zu machen.

Das erwartet die Besucher am 5. Februar in Kitzingen genau…

Rückert: ...ein interessanter Vortrag, der sie aufklärt über die aktuelle Rechtslage, Gefahren und die Möglichkeiten, damit sinnvoll umzugehen und vorzusorgen.

Anmeldungen bei Hartmut Stiller unter Tel.: (09321) 7578 oder bei Harald Meyer unter Tel.: (0170) 3403558 oder per Mail an harry.meyer-erlach@t-online.de

 
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