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Kleinlangheim
Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
Hanna Flammersberger, Timo Winter, 1. Bgm. Gerlinde Stier.
Foto: Dieter Zeller | Hanna Flammersberger, Timo Winter, 1. Bgm. Gerlinde Stier.
Pressemitteilung
 |  aktualisiert: 18.04.2024 02:45 Uhr

Zu dem Thema Vollmacht und Generalvollmacht referierte am sehr gut besuchten Gemeindenachmittag in Kleinlangheim Rechtsanwalt Timo Winter, Kanzlei Heese-Nied für Erbrecht. Herr Winter ist u.a. Referent für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband zu den Themen "Das Wichtigste zu Vollmachten und Verfügungen". Angeregt hatte das Thema Hildegard Friedel, die auch die Verbindung zu Herrn Winter vermittelte. Sein Hauptthema war zum einen die Vorsorge-Vollmacht, was sie beinhaltet und was sie rechtlich bewirkt. Seiner Meinung nach ist sie nicht so gut, wie man meint. Er bevorzugt die Bevollmächtigung für die Ehegatten, bzw. die Generalvollmacht, die bei einem Vorsorgefall keine rechtlichen Probleme bewirkt. Sie ist formlos möglich, sollte aber notariell beglaubigt sein. Eine notarielle Beurkundung empfiehlt er, da diese rechtlich nicht anfechtbar ist. Weiterhin ging er auf die 2. Ebene, die Kinder, Einzelvertretungen (praktikabel), oder Gesamtvertretung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung ein. Fragen während des Vortrags beantwortete er umgehend und verständlich. Die 1. Bürgermeisterin Gerlinde Stier bedankte sich recht herzlich für den informativen und kompetenten Vortrag von Timo Winter. Bei Hanna Flammersberger bedankte sich die 1. Bürgermeisterin, der stellvertretenden Zweigstellenleiterin Wiesentheid, die in Vertretung der Sparkasse Mainfranken Würzburg anwesend war. Die Sparkasse vermittelte den Referenden und trägt dessen Kosten. Sie bedankte sich auch für die Unterstützung Ihrer Helferinnen Hildegard Friedel, Margot Schulz und Willi Köhler.

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