
An Weihnachten 2019 ist es vor einer Spielothek in der Kitzinger Innenstadt zu einer Auseinandersetzung gekommen. Weil dabei neben viel Alkohol ein Messer im Spiel gewesen sein soll, waren gleich mehrere Polizeistreifen im Einsatz. Jetzt hat die Aufarbeitung des Falles vor dem Amtsgericht Kitzingen begonnen. Die gestaltet sich schwierig. Das zeigte ein erstes Verfahren gegen eine 30-Jährige, die sich wegen Strafvereitelung verantworten musste.
Laut Anklage soll es am 25. Dezember 2019 gegen 20.30 Uhr vor der Spielhalle zu einem Krach zwischen der Angeklagten, die Angestellte der Spielhalle war, und ihrem Partner gekommen sein. Ein 37-Jähriger wollte schlichten, wurde aber von dem Freund angegriffen. Dabei soll ein Messer zum Einsatz gekommen sein. Wenig später war die Polizei vor Ort. Das Messer, das inzwischen auf der Straße lag, soll die Angeklagte an sich genommen und in einen Mülleimer in der Spielothek geworfen haben. In den Augen der Anklage wollte sie damit ihren Freund vor einer Strafverfolgung schützen. Im Juristendeutsch: der Versuch einer Strafvereitelung.
Hoch schwanger auf der Anklagebank
Nachdem sie dafür einen Strafbefehl bekommen und dagegen Einspruch eingelegt hatte, saß die Frau jetzt auf der Anklagebank. Sie wollte sich nach ihren Aussagen an Weihnachten von ihrem damaligen Freund trennen. Inzwischen ist sie hochschwanger und fest mit diesem Mann zusammen. Dem Vorwurf der Anklage musste sie sich dennoch stellen. Allerdings zeigte sich schnell, dass der Nachweis so einfach nicht zu führen war. Das Verfahren wurde nach dem Auftritt von drei Zeugen gegen Auflagen eingestellt. Die Frau muss 200 Euro zahle; damit ist diese Sache erledigt.
Das lag vor allem am Auftritt des Hauptbelastungszeugen. Der Mann, der als Schlichter auftrat und bei dem Streit mit einem Messer leicht verletzt worden sein soll, lieferte eine Überraschung. "Ich kann mich an nichts erinnern", sagte der 37-Jährige und berief sich auf einen alkoholbedingten Filmriss. Auch nicht mehr an den Einsatz eines Messers. "Mit irgendwas rumgefuchtelt hat er", sagte der Mann dem Gericht.
Mit dieser Aussage taten sich alle Beteiligten schwer. Zumal die Angeklagte dabei blieb: Es ging lediglich um den Wohnungsschlüssel, den sie zurückhaben wollte. Der habe sich zusammen mit einem eingeklappten Einhandmesser an einem Schlüsselbund befunden. Und den habe ein Bekannter nach dem Streit in die Spielothek gebracht. Sie habe den dann zusammen mit einem Polizisten in einem Mülleimer gefunden. "Mehr war nicht", fasste die Angeklagte zusammen.
Gericht stellt Verfahren ein
Das Gericht stand vor der Wahl, weitere Zeugen zu laden oder auszusteigen und das Verfahren einzustellen. Angesichtes der potenziellen Zeugen wurde es der Ausstieg. Denn da war einmal die Schwester der Angeklagten, die sich wahrscheinlich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen Hätte. Und ob der Mann, der den Schlüssel in die Spielothek gebrachte haben soll, etwas zur Wahrheitsfindung hätte beitragen könne, bezweifelte auch die Staatsanwältin: "Der war auch jenseits der drei Promille."
Für die Frau ist die Sache damit vorbei. Auf den werdenden Vater wartet das Verfahren vor dem Schöffengericht, vermutlich wegen gefährlicher Körperverletzung. Dessen Ausgang dürfte nach dem Auftritt des mutmaßlichen Opfers allerdings mindestens so offen sein wie die Fragen um die "Tatwaffe" im Mülleimer.