
"Katzenfutter" als Codewort für das Bestellen von Rauschgift: Das war für den Vorsitzenden Richter der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg, Konrad Döpfner trotz langjähriger beruflicher Erfahrung mit dem Drogenhandel genauso neu wie für den Strafverteidiger Klaus Spiegel und weitere Prozessbeteiligte. Bei der Telefonüberwachung einer 51-Jährigen, nicht vorbestraften Hartz-IV-Empfängerin aus Kitzingen war die Polizei auf dieses Code-Wort gestoßen.
Aus ihrer Wohnung heraus soll die Frau im vergangenen Jahr einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben haben, erst zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten und später allein, nachdem der festgenommen worden war. Beim Durchsuchen ihrer Wohnung fand die Polizei 116 Gramm Marihuana, 3000 Euro in Scheinen, in der Nähe der Drogen ein Springmesser und eine geladene Schreckschusspistole.
Waffen beim Dealen erhöhen die Strafe, deswegen ist der Fall auch vor einer Großen Strafkammer angeklagt, aber: Für fast alles hatte die Frau vor Gericht eine entkriminalisierende Erklärung. So will sie die Pistole, die ihrem "Untermieter" gehöre, eines Tages beim Saubermachen unter einem Sofa bemerkt und in den Schreibtisch gelegt haben. Bei den 3000 Euro handele es sich um Opferentschädigung für die Zeit im berüchtigten Jugendknast von Torgau während der DDR-Zeit, und das Geld sei bestimmt gewesen für eine Augenoperation. Das in ihrer Wohnung sichergestellte Marihuana habe ihr der Lebensgefährte, der weder Miete noch etwas fürs Essen zahle, kostenlos überlassen, zum Eigenverbrauch, damit sie bei Bedarf "runterkommt"...
Von Medikamenten auf Marihuana umgestiegen
Gekifft habe sie seit Jahren aus therapeutischen Gründen, wegen psychischer Probleme, gegen Depression und Panik-Attacken. Medikamente hätten nichts gebracht, deswegen habe sie jeden Abend Marihuana geraucht, um schlafen zu können. Ein Zeuge, der von ihr für 3000 Euro um die 300 Gramm Marihuana gekauft haben will, sage die Unwahrheit, behauptete die Angeklagte. Sie habe nie gedealt – im Gegensatz zu ihrem damaligen Lebensgefährten. Was an Rauschgift in ihrer Wohnung lag, gehöre ihm. Gebunkert haben soll der seinen Stoff, so Zeugen, in einer Garage und im Rüdenhäuser Wald.
Religiöse Hilfe aus dem Knast
Die Beziehung zu ihrem vorübergehenden Lebensgefährten hat die Angeklagte, eine gelernte Gärtnerin, die zuletzt als Security-Frau zur Bewachung amerikanischer Kasernen eingesetzt war, mit "On/Off" umschrieben, zuletzt eher "Off". Er, auch bei einer Security-Firma beschäftigt, habe sie heiraten wollen, sie ihn aber nicht. Inzwischen ist der Mann als Dealer zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Zur Zeugenvernehmung wurde er aus der Justizvollzugsanstalt Straubing gebracht. Er hatte eine Plastiktüte dabei. Darin war nicht Proviant aus der Knast-Küche, sondern ein Geschenk für die Angeklagte: Für jeden Tag im Jahr ein kurzer Text aus der Bibel, eine Gebetskette für orthodoxe Gläubige und die Abbildung einer Ikone.
Die Angeklagte habe keine eigenen Geschäfte gemacht, versicherte er. Sie habe Stoff übergeben und kassiert, wenn er nicht da gewesen sei, so seine Aussage. Manchmal sei die Frau unerträglich gewesen, dann sei er für einige Tage zu den Eltern im Landkreis Kitzingen "geflüchtet" oder habe bei einem Bekannten übernachtet. Das mit "vorübergehend unerträglich" behauptete allerdings die Frau auch von ihm.
Möglicherweise kommt noch mehr davon zur Sprache im Bericht einer Gutachterin: Der Verteidiger jedenfalls hat bereits von "posttraumatischen Belastungsstörungen" gesprochen, die auf das Zusammensein der Angeklagten mit diesem Mann zurückzuführen seien. Eine Begutachtung hatte die Frau vor dem Prozess abgelehnt, sich dann aber am Ende des ersten Verhandlungstages doch damit einverstanden erklärt, Einblick in ihre Psyche zu geben.
Vor der Verhandlung zur Beruhigung gekifft
Auf Frage des Gerichts, ob sie vor dem Prozess etwas geraucht habe, gestand die Angeklagte: "Ja, am Abend vorher, zur Beruhigung." Als sie noch mit dem Ex-Dealer zusammenlebte, habe jeder manchmal zehn Joints am Tag geraucht, "so wie andere Zigaretten". Am 2. Juli wird die Verhandlung fortgesetzt, mit Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten.