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Kitzingen
Vor Gericht: Jugendlicher machte zwei Mal lange Finger
Für zwei Diebstähle kam ein Jugendlicher mit einem blauen Auge davon. Aber der Richter ermahnte ihn, von Sachen die Finger zu lassen, die er nicht bezahlen kann.
Weil ein junger Mann zwei Mal in Elektronikmärkten geklaut hatte, stand er vor dem Kitzinger Amtsgericht. Das Foto ist ein Symbolbild.
Foto: Henrik Josef Boerger, dpa | Weil ein junger Mann zwei Mal in Elektronikmärkten geklaut hatte, stand er vor dem Kitzinger Amtsgericht. Das Foto ist ein Symbolbild.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 12.02.2024 08:24 Uhr

17 Jahre lang ist er nicht aufgefallen. Dann hat ein Jugendlicher kurz hintereinander gleich zwei Mal in Elektromärkten zugeschlagen und Waren im Wert von fast 400 Euro mitgehen lassen. Wegen der zwei Diebstähle landete er vor dem Jugendgericht und kam mit dem berühmten blauen Auge davon.

Es war ein Routineverfahren, mit dem sich Wolfgang Hülle in einer seiner ersten Verhandlungen nach vier Wochen Corona-Zwangspause zu befassen hatte. Der Kitzinger Jugendrichter hatte am 21. April im Gegensatz zu seinen noch abwartenden Kollegen wieder Termine angesetzt. Die fanden nach verschärften Eingangskontrollen, Hygienemaßnahmen und dem nötigen Abstand auch statt.

Das Verfahren gegen den geständigen und einsichtigen 17-Jährigen hat Hülle unter Auflagen eingestellt. Macht der junge Mann 80 Stunden Hilfsdienste und zahlt den Schaden zurück, ist die Sache für ihn erledigt. Wenn nicht, wird die Verhandlung fortgesetzt und dann wartet mit großer Wahrscheinlichkeit ein Arrest. "Nutzen Sie diese einmalige Chance", so die dringende Empfehlung des Jugendrichters und: "Lassen Sie in Zukunft die Finger von Sachen, die Sie sich nicht leisten können."

Elektronik-Equipment gestohlen

Das hatte der Angeklagte Ende 2019 nicht gemacht. Da war er zunächst mit einem Kumpel in einem Würzburger Elektronikmarkt unterwegs. Einen Lautsprecher, Musik-CDs und zwei Spiele hatte er dabei in seinem Rucksack verschwinden lassen und war prompt erwischt worden. Die Waren im Wert von fast 240 Euro war er wieder los. Gelernt hatte er daraus nichts. Zwei Wochen später hatte er in einem anderen Markt eine Festplatte im Wert von rund 150 Euro mitgehen lassen. Diesmal wurde er nach der Auswertung der Überwachungskamera überführt und angezeigt.

Was ihn aber nicht davon abhielt, die unbezahlte Festplatte zu benutzen. Die Frage nach dem Warum  konnte er nicht so richtig erklären. "Ich wollte die Sachen haben, habe nicht nachgedacht und sie mitgenommen", so seine Erklärung, die Hülle als "etwas schwach" einstufte. Auch die durch den Vorfall geschockte Mutter tat sich schwer. "Die Bedürfnisse steigen in dem Alter, aber das Kleingeld fehlt", sagte sei. Während die Kumpels eine Lehre und damit Geld hätten, müsse ihr Sohn als Schüler mit Taschengeld auskommen, sagte sie zum möglichen Hintergrund.

Zeit zum Nachdenken

Das wird der junge Mann im nächsten Monat nicht wie gewohnt für das Moped, sondern für die Bezahlung der Festplatte einsetzen müssen. Bis Monatsmitte Mai muss die Zahlung samt einer Entschuldigung beim Markt eingegangen sein. Das ist eine der Auflage für die Einstellung. Dazu kommen die 80 Stunden Hilfsdienste, in denen er zwar nichts verdient, aber über seinen Fehler nachdenken kann. Sichtlich erleichtert hat der junge Mann die Einstellung und die Auflagen akzeptiert. Jetzt muss er sie nur noch erfüllen.

 
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