Die Vorwürfe waren nicht ohne: Ein Hauptfeldwebel einer in Volkach stationierten Kompanie soll beim Chefwechsel in seiner Einheit im März 2022 negativ aufgefallen sein. Die Vorwürfe: Der Unteroffizier soll einen Kameraden rassistisch beleidigt haben und bei der feuchtfröhlichen Feier nach der Kommandoübergabe mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben.
Die Vorfälle wurden gemeldet. Der Hauptfeldwebel erhielt einen Strafbefehl wegen Beleidigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen; dazu zählt der Hitlergruß der verbotenen NSDAP. Er sollte 7350 Euro (105 Tagessätze zu 70 Euro) zahlen. Damit wäre der Zeitsoldat vorbestraft gewesen und eine Zukunft in der Bundeswehr eher nicht mehr möglich.
Der Unteroffizier legte Einspruch ein. Und er hatte Erfolg: Am Ende der zähen, zweitägigen Hauptverhandlung mit 20 Zeugen sprach sein Verteidiger von einem "jähen, aber zufriedenstellenden" Ende des Prozesses. Das Verfahren wegen der Beleidigung wurde eingestellt. Von dem Vorwurf, mehrmals die rechte Hand zum Hitlergruß ausgestreckt zu haben, blieb am Ende einer übrig. Diese eine Aktion räumte der Beschuldigte auch ein. Dafür verurteilte Richterin Ingrid Johann ihn zu 2100 Euro (60 Tagessätze zu 35 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig.
Mildes Urteil im Strafprozess – Disziplinarverfahren folgt noch
Zu Ende ist die Geschichte für den Soldaten aber nicht. "Sie werden an anderer Stelle weiterkämpfen müssen", sagte die Richterin und meinte das ausstehende Disziplinarverfahren. Wie das ausgeht, ist offen. Immerhin kann der Mann auf die Feststellung verweisen: "Das Gericht hat keine Erkenntnisse über eine rechtsradikale Gesinnung des Soldaten gewonnen", so die Richterin. Der "unangemessene und nicht akzeptable Auftritt" während der Feier sei wohl vor allem dem "reichlichen Alkoholgenuss" geschuldet gewesen. Der Mann habe in der Verhandlung eine gute Figur gemacht und sich fair verhalten.
Zeugen gab es jede Menge. Fast in Zugstärke marschierten Soldaten fast aller Dienstgrade auf. Was herauskam, waren fast ebenso viele sich widersprechende Aussagen. Die beurteilten die Parteien unterschiedlich. Der auf Verfahren mit Bundeswehrangehörigen spezialisierte Rechtsanwalt aus Berlin war sicher: "Das reicht auf keinen Fall, um die Vorwürfe aus dem Strafbefehl zu stützen." Der Staatsanwalt sah dagegen die Chance, den Tatnachweis zu führen, stimmte dann aber doch einer teilweisen Einstellung zu. Damit war der Vorwurf der rassistischen Beleidigung vom Tisch, obwohl der Betroffene es so gesehen und die betreffende Bemerkung als den "Gipfel einer Reihe von rassistischen Äußerungen" dem Vorgesetzen gemeldet hatte. Aber auch der hatte das interne Verfahren eingestellt.
Beim Hitlergruß gingen die Aussagen durcheinander. Einige hatten den ausgestrecktem Arm und die entsprechende Haltung gesehen. Für andere war es eine "Umarmung", ein "militärischer Gruß", ein "Winken" oder gar die bei Metal-Fans übliche "Pommesgabel". Für den vom Beschuldigten selbst eingeräumten einmaligen Vorfall mit ausgestrecktem Arm wurde er schließlich verurteilt.