Miteinander können sie nicht, ohneinander aber offenbar auch nicht. In der Beziehung zwischen "zwei heißen Menschen" gab und gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Im Januar 2020 sind sie so eskaliert, dass sich die Zwei vor Gericht wiedersahen: Eine 50-Jährige als Angeklagte, ein 70-Jähriger als Zeuge. Für die Frau endete das Verfahren mit einer Geldstrafe von 2800 Euro (140 Tagessätze zu 20 Euro).
Das ist die Rechnung für eine gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und einen Hausfriedensbruch. Das alles passierte in dem Haus des Rentners, in dem die Frau in einer Einliegerwohnung mehr oder weniger mietfrei lebt. Die beiden hatten nach Aussagen des Mannes vor Jahren eine "echte Liebensbeziehung". Das änderte sich im Lauf der Zeit. Es gab viele Auseinandersetzungen. Dennoch: Die Frau wohnt weiter im Haus und man ging auch hin und wieder zusammen ins Bett.
Auf Sexreise nach Thailand
Dann kam der Januar 2020. Als der Mann eine Thailandreise ankündigte und nicht verhehlte, warum er in das für Sextourismus bekannte Land wollte, wurde es lautstark. Die Auseinandersetzung eskalierte im Keller vor der Einliegerwohnung. Die Frau ging in die Küche, holte ein scharfes Messer und hielt es dem Mann an den Hals. Der wehrte sich, konnte der Frau das Messer abnehmen. Danach wollte er zurück in seine Wohnung. Die Frau folgte ihm. Sie nahm eine Bierflasche aus dem im Kelleraufgang abgestellten Kasten und schlug sie dem Mann auf den Hinterkopf, was eine schmerzhafte Beule zurückließ. In der Anklage war das dann Bedrohung und gefährliche Körperverletzung.
Dabei blieb es nicht. Als der Mann zurück war, gab es im April erneut Ärger. Diesmal ging die Frau trotz eines Verbots über die Terrasse in die Wohnung des Mannes und beschimpfte ihn, er würde einer "Nutte aus Thailand" Geld überweisen. Die Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, ignorierte sie. Der Mann rief die Polizei. So kam die zweite Anklage wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch zustande.
Die Vorwürfe räumte die Frau mehr oder weniger ein, wobei sie die Sache mit der Bierflasche eher als Notwehr sah. "Das war ein Reflex", sagte sie: "Ich kann nicht mal einer Maus was antun." Ihren Ex- oder jetzigen Gelegenheitspartner bezeichnete sie als "aggressiv". Dass ständig was los sei, räumte sie ein: "Wir sind zwei heiße Menschen; bei uns ist es wie im Kindergarten."
Rat der Richterin
Das eher schwierige Verhältnis bestätige der 70-Jährige, der es als "tendenziell gestört" bezeichnete. Dazu komme, dass sich die Frau an keine Vereinbarungen halte. Er habe ihr mehrfach angeboten, sie bei einem Auszug zu unterstützen, bisher ohne Erfolg. Damit ist der Weg bereit für weitere "Eifersuchtsgeschichten", wie es der Staatsanwalt formulierte. Und Richteirn Patricia Finkenberger war sich sicher: "Wenn Leute mit so aufbrausendem Temperament aufeinanderprallen, habe ich die Arbeit damit."
Auch deshalb gab es die dringende Empfehlung: "Es wird Zeit, dass sie ausziehen, Land gewinnen und den Kerl nicht mehr wiedersehen." Ob das was wird, muss sich zeigen. Die Frau, die auf einem Berg von Schulden sitzt und von einer Betreuerin unterstützt wird, hat erst einmal das Urteil zu verkraften. Immerhin ist sie an der vom Staatsanwalt geforderten Freiheitsstrafe vorbeigekommen. An der Geldstrafe wird die derzeit arbeitslose Verkäuferin dennoch zu knabbern haben.