Kitzingen
Vor Gericht: Eine kurze Fahrt mit dem E-Scooter endet im Gefängnis
Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern gilt als Straftat. Das musste eine 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Kitzingen lernen.
Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung gilt als eine Straftat, selbst wenn nur ein Elektro-Roller, ein sogenannter E-Scooter, benutzt wird. Normalerweise wird dieses Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz mit Geldstrafen geahndet. Eine solche Fahrt kann aber sogar im Gefängnis enden.
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