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Kitzingen
Vor Gericht: Eine kurze Fahrt mit dem E-Scooter endet im Gefängnis
Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern gilt als Straftat. Das musste eine 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Kitzingen lernen.
Wer einen Elektro-Roller, auch E-Scooter, fährt, braucht Versicherungsschutz und Kennzeichen.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild) | Wer einen Elektro-Roller, auch E-Scooter, fährt, braucht Versicherungsschutz und Kennzeichen.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 29.09.2024 02:29 Uhr

Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung gilt als eine Straftat, selbst wenn nur ein Elektro-Roller, ein sogenannter E-Scooter, benutzt wird. Normalerweise wird dieses Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz mit Geldstrafen geahndet. Eine solche Fahrt kann aber sogar im Gefängnis enden.

Das gilt vor allem, wenn diese Straftat so etwas wie der letzte Tropfen ist, der ein Fass zum Überlaufen bringt. So war es nun bei einem 45-jährigen Ukrainer, den Richterin Ilka Matthes in Kitzingen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt hat. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate gefordert, der Verteidiger "irgendeine Strafe – nur keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung".

Dass es genau die am Ende wurde, lag daran, dass sich in dem Fass viel angesammelt hatte. Auf zehn Einträge ins Bundeszentralregister (BZR) hat es der Mann in relativ kurzer Zeit gebracht. Verkehrsstraftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheit im Verkehr sind ebenso darunter wie Diebstahl und Betrug. Bisher ist der 45-Jährige jedes Mal noch mit Geld- und Bewährungsstrafen davongekommen. Jetzt aber wird die Fahrt mit einem nicht versicherten E-Scooter wohl im Gefängnis enden, wenn das Urteil erst rechtskräftig ist.

Mehrere Vergehen addierten sich nun zum Gefängnisaufenthalt

Bei dem Mann ist es bisher nicht gut gelaufen: Weil es ihm "in der Heimat zu gefährlich" wurde, ist er 2019 nach Deutschland gekommen. Der gelernte Kfz-Mechaniker hat einen befristeten Aufenthaltstitel, aber keine Arbeitserlaubnis und damit auch keinen Job, dafür aber erhebliche Probleme mit Schmerzmitteln, Alkohol und Straftaten.

Zu denen ist es in den vergangenen Jahren in regelmäßigen Abständen gekommen. Fünf Amtsgerichte hat er schon beschäftigt. Das Ergebnis ist eher unübersichtlich. Was an Geldstrafen und Gerichtskosten noch offen ist, weiß offenbar so richtig niemand. Von einem regelrechten "Verhandlungschaos" sprach seine aktuelle Bewährungshelferin. Klar war jedenfalls, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand und damit in der Gefahr war, bei einem weiteren Fehltritt ins Gefängnis zu müssen.

Angeklagter gibt sein Fehlverhalten zu

Genau das aber hat ihn nicht gestört, als er im März in Kitzingen mit einem nicht versicherten Roller unterwegs war. "Ich wollte mir ein neues Kennzeichen für den Roller holen", erklärte er dem Gericht. Weil das Versicherungsbüro geschlossen war, sei er nach Hause und dabei direkt der Polizei in die Arme gefahren.

"Ich weiß, dass das falsch war; es ist halt passiert", sagte der Mann, der sich selbst auf einem guten Weg sieht. Er sei von den Medikamenten und dem Alkohol weggekommen. Sein Appell: "Ich will nicht ins Gefängnis; meine Familie braucht mich." Doch dieser Appell nutzte dieses Mal nichts. Die Chance zur Bewährung hatte er schon zu oft ungenutzt liegen lassen. Und so endet die Fahrt mit dem Roller – vermutlich – tatsächlich im Gefängnis.

 
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Kommentare
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  • Harald Zierhut
    Anscheinend in fünf Jahren hier nichts dazugelernt, nichts gearbeitet und auch noch die Gastfreundschaft mit Füßen getreten. Solche Leute haben wir hier genug, da brauche ich solche Zusätzlichen nicht.
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  • Roland Rösch
    Richtiges Urteil. Außerdem unbelehrbar und nach Hause schicken.
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