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Kitzingen
Vor Gericht: Eine kurze Fahrt mit dem E-Scooter endet im Gefängnis
Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern gilt als Straftat. Das musste eine 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Kitzingen lernen.
Wer einen Elektro-Roller, auch E-Scooter, fährt, braucht Versicherungsschutz und Kennzeichen.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild) | Wer einen Elektro-Roller, auch E-Scooter, fährt, braucht Versicherungsschutz und Kennzeichen.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 29.09.2024 02:29 Uhr

Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung gilt als eine Straftat, selbst wenn nur ein Elektro-Roller, ein sogenannter E-Scooter, benutzt wird. Normalerweise wird dieses Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz mit Geldstrafen geahndet. Eine solche Fahrt kann aber sogar im Gefängnis enden.

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