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Kitzingen
Vor Gericht: Der Grundsatz "Auge um Auge" bringt einen jungen Mann in Bedrängnis
Blick auf das Amtsgericht in Kitzingen.
Foto: Frank Weichhan | Blick auf das Amtsgericht in Kitzingen.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 05.05.2024 02:38 Uhr

Ein 29-Jähriger war im Dezember 2022 in einem Verfahren vor dem Schöffengericht in Kitzingen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte über das Darknet in Spanien einmal 100 und einmal 200 Gramm Marihuana bestellt und an Freunde weitergegeben. Dass er wegen des "Besitzes" und "des Anstiftens der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln" auf der Anklagebank landete, hatte er einer Bekannten zu verdanken.

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