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Kitzingen
Vor Gericht: Autofahrer als "blöden Klappstuhl" beleidigt
Justitia wägt unparteiisch ab, wer recht hat.
Foto: Alexander Kaya | Justitia wägt unparteiisch ab, wer recht hat.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 18:13 Uhr

In der Hauptstraße in Volkach sind im Mai 2021 ein Radfahrer und ein Autofahrer aneinander geraten. Für den Radler endete das Treffen auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Kitzingen. Er hatte sich wegen eines Fußtritts gegen einen Scheinwerfer zu verantworten. Dazu kam die eher selten als Beleidigung genutzte Formulierung "Du blöder Klappstuhl".

Beides reichte für einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung und Beleidigung. 1000 Euro (20 Tagessätze zu 50 Euro) sollte der Radler für seinen Auftritt zahlen. Weil der 49-Jährige das nicht einsah, legte er Einspruch ein und traf den Autofahrer in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen wieder.

Dort präsentierten die beiden Kontrahenten – wie nicht anders zu erwarten – unterschiedliche Versionen. Für den Radfahrer war klar: Der Autofahrer hatte ihn auf der als Spielstraße ausgewiesenen Hauptstraße mit dem Außenspiegel am Ellenbogen erwischt und war weiter gefahren. Der Radler hatte den Fahrer daraufhin in einer Seitenstraße gestellt, als der gerade rückwärts einparken wollte. Der Radfahrer hatte sich mit dem Rad vor dem Auto postiert und dem Mann Körperverletzung und Fahrerflucht vorgeworfen.

Unterschiedliche Versionen des Vorfalls

Dann, so die Version des Radlers, habe sich das Auto plötzlich nach vorne bewegt: "Ich bin erschrocken und habe in Panik gegen das Auto getreten", sagte er vor Gericht. "Das war Notwehr." Auf die Frage, wo denn der im Strafbefehl genannte "blöde Klappstuhl" herkomme, räumte er ein: "Ich war in Rage, da ist mir der blöde Klappstuhl herausgerutscht."

Der Autofahrer, der mit seinem Sohn auf der Heimfahrt von der Arbeit war, sah die Sache anders. Der Radler sei ihm in der belebten Straße entgegengekommen und habe auf seinen Außenspiegel geschlagen. Weil dabei nichts weiter passiert sei, sei der Autofahrer weitergefahren. Als er das Auto eine Ecke weiter abstellen wollte, habe sich der Radler vor ihm aufgebaut und gedroht, ihn anzuzeigen. Dann habe er gegen das Auto getreten: "Es hat einen mächtigen Schlag getan." Von einem plötzliches Vorwärtsfahrern, wisse er nichts. Das könne sein Sohn als Beifahrer bezeugen.

Richterin Patricia Finkenberger machte es danach kurz. Sie bezeichnete die 20 Tagessätze im Strafbefehl als "absolutes Minimum" und deutete an, dass es bei einem Urteil mehr werden könnte. Nach diesem Hinweis beriet sich der Angeklagte kurz mit seinem Verteidiger. Ergebnis: "Mein Mandant nimmt den Einspruch zurück", sagte der Anwalt. Dabei bleibt es bei den 1000 Euro Strafe und der Erkenntnis, dass auch ein "blöder Klappstuhl" eine Beleidigung sein kann.

 
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