Der erste Kontakt mit harten Sachen ist einem 15-Jährigen im Frühjahr 2019 gar nicht bekommen. Nach einer Jugendfeier hat er in einem Ort an der Mainschleife gleich zwei Mal serienweise Autos ausgeräumt. Jetzt stand er wegen Diebstahls in 15 Fällen vor dem Jugendrichter. Und er hatte Glück. Er kam mit 120 Sozialstunden und der Einstellung des Verfahrens davon.
Warum der Schüler die Diebeszüge gestartet hatte, konnte er nicht sagen. "Ich habe bis heute keine Erklärung dafür", sagte er dem Gericht und verwies auf die harten Sachen, die er bei den Feiern getrunken hatte. "Ich war 15 und hatte erstmals Kontakt mit so was", sagte er. Die Wirkung war entsprechend. Er hat er sich nach den Touren ins Bett gelegt. Am nächsten Tag war alles vergessen, so seine Darstellung.
Nach Alkoholgenuss auf Diebestour
Der Serie begann an einem Wochenende im Mai 2019 nach einer Jugendfeier und viel Alkohol. Danach zog der 15-Jährige durch einen Ort an der Mainschleife. "Ich bin auf dem Heinweg in Autos eingestiegen und habe Sachen mitgenommen", sagte er dem Gericht. Auf der Suche nach unverschlossenen Autos wurde er mehrfach fündig. "Es scheint üblich zu sein, dass in dem Ort die Autos nicht abgeschlossen werden", sagte ein Polizist als Zeuge. Der 15-Jährige nahm alles mit, was er fand: Autopapiere, Schlüssel, Navigationsgeräte, Messer, Taschenlampfen, Kabel, aber auch Ferngläser, Fotoapparate und ein BMX-Rad aus einer Garage. Das Ganze wiederholte sich zwei Wochen später.
Dann kam ihm der Vater auf die Spur. Der fand in der Garage Rucksäcke mit den erbeuteten Sachen. Der Vater war "erschrocken und entsetzt", wie die Jugendgerichtshilfe sagte, und ging mit dem Sohn zur Polizei. Damit war die Sache aufgeflogen. Die Schadenswiedergutmachung lief an. Beutestücke wurden zurückgegeben. Der Dieb hatte sich entschuldigt. "Rund 860 Euro haben die Geschädigten bekommen", sagte der Vater – vom Sparbuch des Sohnes. Inzwischen seien alle bekannten Schäden beglichen.
Auch nach dem Geständnis noch einmal aktiv
Was vor Gericht nicht gut ankam, war die Tatsache, dass der 15-Jährige nach der Vernehmung bei der Polizei im August noch einmal auf Tour ging; diesmal blieb es aber beim Versuch. "Das ist schon ein Hammer", sagte Jugendrichter Wolfgang Hülle, der abzuwägen hatte: Da war die Serie von Diebstählen auf der einen Seite, das Geständnis, die Reue, die Schadensregulierung und die persönliche Entschuldigung auf der anderen.
Außerdem ist der Schüler noch nie aufgefallen und stand zum ersten Mal vor dem Richter. "Ich tendiere in solchen Fällen zu einer Einstellung, aber nur gegen eine hohe Zahl an Sozialdiensten", sagte Hülle. "Das ist zwar ein Grenzfall, aber ich würde das mittragen", sagte die Staatsanwältin. Damit war der junge Mann mit der Einstellung des Verfahrens, 120 Sozialstunden und dem Hinweis davongekommen: "Lassen Sie die Finger vom Alkohol."