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Kitzingen
Vor dem Kitzinger Gericht: Junger Mann hat mit Drogengeschäften seinen Eigenkonsum finanziert
Ein Joint.
Foto: Fabian Sommer (Symbolbild) | Ein Joint.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 20.03.2024 02:52 Uhr

Bis er 17 Jahre alt war, ist der junge Mann kaum aus dem Haus gegangen, hatte keine Freunde und Probleme in der Schule. Dann kam nach seinen eigenen Worten der "Aufbruch in die große Welt". Begleitet war die "Flucht aus der Realität" von Joints, erst einer im Monat, dann einer in der Woche und schließlich mehrere am Tag. Weil das finanziert werden wollte, entdeckte der damals 20-jährige Auszubildende mit schmalem Geldbeutel den Drogenhandel. Der hat ihn jetzt, im Alter von 22 Jahren, vor das Jugendschöffengericht in Kitzingen gebracht.

Dort stand nach dem umfassenden Geständnis des Angeklagten fest, was ihm die Anklage vorwarf. Danach hat der angehende Handwerker gemeinsam mit einem Bekannten, mit dem er sich die Arbeit und den Gewinn von rund 570 Euro teilte, in der Zeit von Dezember 2021 bis April 2022 siebenmal Marihuana ge- und verkauft. In fünf Fällen haben die beiden Marihuana zwischen 7,2 bis 38 Gramm verkauft, unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln betrieben und sind dabei gewerbsmäßig vorgegangen. In zwei Fällen war die Menge so groß, dass die Grenze zur "nicht geringen Menge" überschritten wurde. Das Problem: Mit dem Überschreiten dieser Grenze wird aus einem Vergehen ein Verbrechen (Mindeststrafe: ein Jahr).

Für diese Straftaten ist der Kumpel vor einiger Zeit zu zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte über die Geschäfte auf seinem Handy Buch geführt. Dessen Auswertung brachte den heute 22-Jährigen auf die Anklagebank.

Angeklagter gibt sich "aufgeräumt und geständig"

Dort gab er sich fast zwei Jahre nach den Taten "aufgeräumt und geständig". "Seit Beginn des Jahres nehme ich keine Drogen mehr", sagte er dem Gericht. Bis es so weit war, hat es ein bisschen gedauert. Auch nach den jetzt angeklagten Straftaten war er noch mehrmals wegen Drogen aufgefallen. In einem Fall hat er seinen Führerschein wegen einer Drogenfahrt verloren. Den will er wieder und auch das war ein Grund, warum er jetzt die Hände von Joints lassen will.

Das Urteil wird ihn darin unterstützen. Den zur Tatzeit Heranwachsenden verurteilte das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Wolfgang Hülle wegen "möglicher Reifedefizite" nach dem Jugendstrafrecht. Allerdings ging das Gericht weiter als die Staatsanwältin, die sich – wie die Verteidigung – auch Sozialstunden hätte vorstellen können, dazu Drogenscreenings und den Einzug des Gewinns.

Das Gericht aber sah vor allem die "Schwere der Schuld" und damit eine Voraussetzung für eine Jugendstrafe erfüllt. Die dauert zehn Monate. Der junge Mann bekommt noch Bewährung und einen Bewährungshelfer. Er muss zwei Jahre die Hände von Drogen lassen und das nachweisen. Auch wenn das Urteil weit über den Anträgen von Anklage und Verteidigung lag, am Ende nahmen alle das Urteil an. Es ist rechtskräftig.

 
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