
Bäume mit reifem Obst verlocken zurzeit an den Straßenrändern dazu, ein paar Früchte mitgehen zu lassen. Dass man sich auf Flächen, die von Obstbauern bewirtschaftet werden, nicht einfach bedienen darf, ist klar. Doch das gilt auch für Grundstücke, die nicht gewerblich genutzt werden. Denn dann gehören diese Flächen meist der Gemeinde, die das Obst versteigert. Die Einwohner können sich bei der Gemeinde melden und dann für wenige Euro Obst ernten.
Keine Einnahmequelle
So auch in Prichsenstadt. „Das ist für die Stadt natürlich keine große Einnahmequelle“, sagt Gabriele Müller von der Stadtverwaltung. Aber man sei froh, dass das Obst auf diesem Weg wegkomme. Außerdem gehe es darum, die Leute auf das Thema Sauberkeit aufmerksam zu machen: „Viele schlagen einfach nur die guten Früchte ab und lassen die schlechten liegen“, sagt Müller.
Kaum Ärger
In vielen Gemeinden im Landkreis gibt es solche Obstversteigerungen, beispielsweise in Iphofen, Marktbreit, Rödelsee oder Mainbernheim. Ärger, weil sich jemand unerlaubt an den Bäumen bedient, gibt es laut den Gemeinden selten. In Rödelsee würde man sich sogar freuen, wenn sich mehr Leute für die Versteigerungen interessieren würden. Hier finden sich immer weniger Menschen, die bereit sind, die Bäume zu leeren. „Viele bevorzugen dann doch das makellose Obst aus dem Supermarkt“, sagt Bürgermeister Burkhard Klein.
Eingezäunt
Ein bisschen Obst am Straßenrand mitnehmen ist die eine Sache. Doch wenn es sich um gewerblich genutzte Flächen handelt, ist das für die Obstbauern ärgerlich. Der Obsthof Weiglein aus Wiesentheid beispielsweise hat seine Anbauflächen eingezäunt, um das zu verhindern.
„Generell gibt es mit Obstklau jedoch keine größeren Probleme im Landkreis“, sagt Thomas Riehl vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kitzingen.
Denn so wie beim Obsthof Weiglein seien fast alle größeren Anbaugebiete eingezäunt. Vorfälle gebe es manchmal im Zwetschgenanbaugebiet im Volkacher Raum, so Riehl, doch auch hier eher selten. Auch Helmut Pfaff von der Polizei Kitzingen bestätigt das. „Dabei handelt es sich dann jedoch meist um gewerblich genutzte Plantagen, nicht um Flächen der Gemeinde“, sagt Pfaff.
Mundraub
Das Delikt „Mundraub“ wurde übrigens Mitte der 70er Jahre abgeschafft. Wer sich also unerlaubt an Nahrungsmitteln bedient, begeht Diebstahl – auch wenn es nur geringe Mengen sind.
Wenn man die vollen Obstbäume an den Straßenrändern leeren möchte, sollte man sich in jedem Fall vorher bei der Gemeinde melden. Damit es keinen Ärger gibt.