Weil in seiner Statusmeldung bei WhatsApp eine Mitteilung auftauchte, die zum Hass gegen in Deutschland lebende Muslime aufstacheln könnte, sah sich ein heute 21-Jähriger mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontiert. Der Mann bekam einen Strafbefehl mit einer saftigen Geldstrafe und legte Einspruch ein.
So kam es zur Verhandlung vor dem Jugendgericht in Kitzingen. Dort stellte Jugendrichter Wolfgang Hülle das Verfahren gegen den zur Tatzeit Heranwachsenden ein, allerdings gegen Auflagen. Der Mann muss 500 Euro zahlen, dann ist die Gechichte für ihn erledigt.
In der gibt es einige Ungereimtheiten und ungeklärte Fragen, die am Ende zu der Einstellung führten. Klar war: Unter der Überschrift "Witzig, dass dies die Deutschen nicht sehen wollen" war die Mitteilung samt Video am 22. Februar 2020 in der Statusmeldung des Trainers bei WhatsApp aufgetaucht. Inhalt unter anderem: Ein islamischer Prediger soll Jugendlichen gegenüber geäußert haben, es sei kein Problem, ungläubige Frauen als Sexsklaven zu halten und sie zu vergewaltigen. Dazu gab es rechtsradikale Kommentare.
In WhatsApp-Gruppe organisiert
Der Mann war war zu der Zeit Betreuer und/oder Trainer einer Jugendmannschaft. Die jungen Fußballer waren in einer WhatsApp-Gruppe organisiert und jedes Mitglied hatte theoretisch Zugriff auf die Mitteilung und damit auf die volksverhetzenden Inhalte.
Aufgefallen ist die Mitteilung, die nach 24 Stunden automatisch wieder verschwindet, aber nur dem Co-Trainer des Angeklagten. Der hat vor der Seite ein Foto gemacht und ist am Tag drauf zur Polizei gegangen. "Er war empört, dass ein Betreuer einer Jugendmannschaft so ein Zeug einstellt", sagte der Polizeibeamte, der die Anzeige aufgenommen hat.
Er habe vor allem die Jugendlichen schützen wollen, sagte der Mann vor Gericht. Die Frage des Verteidigers, warum er seinen Trainerkollegen nicht angerufen und aufgefordert hat, die Mitteilung sofort zu löschen, ließ er offen. "Hätte ich machen können, habe ich aber nicht", sagte er dem Gericht.
Verhältnis nicht ungetrübt
Kein direkter Anruf und sofortige Klärung, sondern der Weg zur Polizei. Ein Hinweis darauf, dass das Verhältnis der beiden Fußballerlehrer offenbar nicht ungetrübt war. "Der wollte selbst den Trainerjob", sagte der Angeklagte und vermutete: "Vielleicht wollte er mir einen reinwürgen."
Der Angeklagte blieb dabei. "Ich habe das definitiv nicht reingestellt." Er sei nicht ausländerfeindlich. Die Hälfte der von ihm damals betreuten Mannschaft komme nicht aus Deutschland. Er habe überhaupt keinen Grund, so etwas weiterzuverbreiten. Wie die Nachricht dann auf seine Seite gekommen ist, konnte er allerdings auch nicht erklären. "Ich war es jedenfalls nicht."
Damit stand das Gericht vor der Frage, umfangreich weiter ermitteln zu lassen, oder die Sache mit der Einstellung zu beenden. "Nur gegen eine Geldauflage", sagte die Staatsanwältin und auch nur, weil die Wirkung der Mitteilung offenbar minimal gewesen sei.
Tatsächlich hat es auf die Mitteilung keinerlei Reaktionen gegeben, weder von den jugendlichen Spielern, noch von anderen WhatsApp-Teilnehmern. Und auch im Verein oder auf dem Sportplatz war das nie ein Thema. Auch deshalb einigte man sich am Ende auf die Einstellung und die Geldauflage.