
Im August 2022 ist ein 33-Jähriger wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein Jahr später hat er erneut zugeschlagen. Als er betrunken und voller Drogen mit dem Fahrrad in Kitzingen unterwegs war, geriet er in eine Verkehrskontrolle. Dabei rastete der Mann aus. Er legte sich mit den Polizisten an und hat gleich mehrere Beamte massiv beleidigt.
Die Folge war eine Verhandlung vor dem Amtsgericht. Die Anklage las sich fast wie die von 2022. "Erschreckende Parallelen" machte Richterin Ingrid Johann aus. Auch diesmal ging es um Widerstand und Beleidigung. Dazu kam noch fahrlässige Trunkenheit im Verkehr. Wie eine Blutprobe ergab, hatte der Mann nicht nur knapp 1,6 Promille im Blut. Er hatte auch Drogen zu sich genommen, nachgewiesen wurden Amphetamin und Cannabis.
Enorme Rückfallgeschwindigkeit
Damit hatte der Monteur ein Problem: Als er erneut zuschlug, stand er unter offener Bewährung. "Sie sind ein klassischer Bewährungsversager", attestierte ihm die Richterin. Die Staatsanwältin sprach zudem von einer enormen Rückfallgeschwindigkeit. Sie forderte eine elfmonatige Freiheitsstraße. Weil sie weit und breit keine günstige Sozialprognose ausmachen konnte, schloss sie eine weitere Bewährung aus.
Im Prinzip hat die Vertreterin der Anklage recht, so Richterin Johann. Direkt für acht Monate ins Gefängnis schickte sie den Mann dennoch nicht. Das kann aber mit Verzögerung kommen. Was an den Bewährungsauflagen liegt. Die Bewährungszeit dauert vier Jahre. Der Mann darf so lange keinen Alkohol und Drogen konsumieren und muss das viermal im Jahr nachweisen. Zudem muss er innerhalb eines Jahres eine stationäre Therapie antreten und durchhalten, um sein Alkohol- und Drogenproblem in den Griff zu bekommen.
"Sie sind noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen", sagte Johann. Das lag vor allem daran, dass der Vater von drei Kindern in den letzten Monaten von sich aus – oder/und auf Druck seiner Frau – aktiv geworden ist. Der hat Termine bei der Suchberatung wahrgenommen, war zur Entgiftung in einer Entziehungsanstalt. Er ist in psychiatrischer Behandlung. Und: Ein stationärer Aufenthalt ist bei der Krankenkasse beantragt.
Die Familie als Motivation
"Sie haben scheinbar den Ernst der Lage erkannt", sagte die Richterin. Dieses "Nachtatverhalten" reichte, um dem Mann eine weitere Chance zu geben. Als "Motivationshilfe" empfahl sie: "Denken Sie an ihre Kinder und ihre Frau, die trotz ihrer wenig ruhmreichen Taten hinter ihnen steht."
Sie machte aber auch klar: Ein Verstoß gegen die Auflagen und die Bewährung wird widerrufen. Das heißt: Acht Monate Haft plus die vier aus dem ersten Urteil. Er wird vier Jahre damit leben müssen, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.