"Das wird jetzt etwas langwierig und etwas dröge", sagte Planer Michael Häfner vom Büro Schulte/Röder am Montagabend zu Beginn der Stadtratssitzung in Marktsteft. Was er dabei verschwieg: Es wurde auch sehr kompliziert. Denn Häfner referierte über die Beiträge zur Entwässserungssatzung und zu den gesplitteten Abwasserbeiträgen. Nach anderthalb Stunden Erläuterungen und Beschlüssen herrscht nun auch Klarheit für die Marktstefter Bürger über Restzahlungen zu bereits erhobenen Beiträgen für die Abwasseranlage.
Zu Beginn stand die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Hier müssen nach Abzug der Zuschüsse und der Gemeindeflächen, wie etwa Straßen, rund sieben Millionen Euro auf die Grundstücksbesitzer, gesplittet nach Grund- und Geschossflächen, verteilt werden. Dies gilt allerdings nur für Neubauten oder Erweiterungsbauten, denn alle anderen haben bereits bezahlt. Pro Quadratmeter fallen für die Grundfläche nun 3,80 Euro, für die Geschossfläche 18,88 Euro an. Verkauft die Stadt Bauflächen, ist dies in der Regel bereits im Grundstückspreis enthalten.
Relevant für die Marktstefter ist dann allerdings der Verbesserungsbeitrag. Vor Jahren hatte der Stadtrat beschlossen, die Kosten der anstehenden Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten der Abwasserversorgung über Beiträge zu erheben. Dafür sind bereits Vorauszahlungen der Grundeigner geleistet worden. Jetzt sind die letzten Rechnungen der Firmen eingegangen, so dass die Kämmerei einen Schlussstrich ziehen konnte.
Danach sind für den Quadratmeter Grundfläche noch 30 Cent und für den Quadratmeter Geschossfläche 1,18 Euro nachzuzahlen. Für ein Durschnittsgrundstück mit 700 Quadratmetern Grund- und 300 Quadratmeter Geschossfläche wären dies 564 Euro. Die Bescheide dafür werde in der 48. Kalenderwoche zugestellt, Zahlungsziel ist der 20. Januar 2020.
Bislang werden die Abwassergebühren in Marktsteft rein nach der auf dem Zähler festgehaltenen Bezugsmenge von Frischwasser ermittelt. Dies führt laut Rechtssprechung zu Ungerechtigkeiten, etwa bei Grundstücken mit großen versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen. Denn für die muss die Kanalisation größer ausfallen, um etwa bei Starkregen die Wassermengen aufzufangen.
Deshalb wird seit einiger Zeit eine gesplittete Abwassergebühr gefordert, die Brauchwasser- und Oberflächenwassereinleitung ins Kanalnetz trennt. Hier gilt es den Spagat zu schaffen, einerseits die Arbeit der Verwaltung nicht über Gebühr zu belasten und andererseits für die Grundeigner ein einigermaßen gerechtes Verfahren zu schaffen. Die Räte stimmten der vorgeschlagenen Stufenskala zur Ermittlung der Grundstücksabflussbeiwerte zu, die den Grad der Bebauung eines Grundstücks in sechs Stufen einteilt.
Diskutiert wurde unter den Räten die Berücksichtigung von Regenzisternen in dieser Berechnung. Am Ende folgte eine Mehrheit dem Vorschlag, Zisternen, die einen Überlauf in den Kanal haben, nur dann zu berücksichtigen, wenn sie auch der Brauchwassernutzung, etwa für Toilettenspülung oder die Waschmaschine dienen. Denn nur dann wird auch in den Wintermonaten das Wasser der Zisterne genutzt, ansonsten laufen es in den Kanal.
Für die Bewertung der Versiegelung der Grundstücke erhalten die Marktstefter demnächst einen Plan ihres Grundstücks, in dem die unterschiedlichen Flächen bezeichnet und berechnet sind. Sollten hier Unstimmigkeiten auffallen, etwa versiegelte Flächen nicht an den Kanal angeschlossen sein, kann dies mit den Planern besprochen werden. Dazu werden eigens Sprechstunden im Rathaus eingerichtet, zudem ist ein Einspruch auch schriftlich möglich.