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Kitzingen
VG Kitzingen sorgt sich, dass Fehler der Bürokratie künftig Straftaten sein könnten
Die VG Kitzingen diskutierte lange über eine neue Richtlinie zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten.
Foto: Robert Haaß | Die VG Kitzingen diskutierte lange über eine neue Richtlinie zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten.
Robert Haaß
 |  aktualisiert: 05.11.2022 02:42 Uhr

Eigentlich war die Verabschiedung des Haushalts 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen das Top-Thema der VG-Versammlung am Mittwochabend. Doch dann eröffnete Jürgen Johanni beim Punkt "Tax-Compliance Richtlinie" eine Diskussion, die sich lange hinzog und am Ende zur Ablehnung der "Richtlinie zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten beziehungsweise Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze" führte.

Das neunseitige Werk, von dem die meisten Rätinnen und Räte zugaben, es nicht oder nur teilweise gelesen zu haben, wurde mit 4:10 Stimmen abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, eine neue, vor allem verschlankte Fassung zu erarbeiten.

Hintergrund ist die Neuregelung des Paragrafen 2b des Umsatzsteuergesetzes, die im Januar 2023 in Kraft tritt. Damit werden alle Haushaltspläne, Verträge und Rechnungen der öffentlichen Hand einer Prüfung unterzogen, ob und welche Steuer auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen ist. Sollten bei einer Steuerprüfung Fehler festgestellt werden, so die Befürchtung von Verwaltung und Bürgermeister, dann würden diese als Straftat behandelt. Sind allerdings technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, diese Fehler zu verhindern, dann wird von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen. Dies soll mit der Richtlinie erfüllt werden.

"Da steht auf zehn Seiten, dass eine deutsche Behörde das Steuerrecht einzuhalten hat", sagte Johanni. Seit sieben Jahren seien die Folgen des Paragrafen 2b bekannt. Zeit genug also zu handeln. Eine Einschätzung, der sich auch Andrea Czech anschloss. Und Johanni weiter: "Das können wir so nicht beschließen." Denn im Papier sei immer wieder die Rede von Straftat hier und Haftung da und das vor allem für die Mitarbeiter der VG. "Da würde ich mir einen anderen Arbeitsplatz suchen", folgerte Johanni. Auch Sulzfelds Bürgermeister Matthias Dusel fand Regeln zwar wichtig, die sollten aber klarstellen, wie die Abläufe sind und die Mitarbeiter mitnehmen.

Sowohl Versammlungsleiter Horst Reuther als auch Geschäftsstellenleiter Dieter Pfister verteidigten die Vorlage, die von einer größeren Stadt stamme und dort geprüft worden sei. Prinzipiell sollten damit die Bürgermeister geschützt werden, denn deren Unterschrift sei am Ende die entscheidende. Der Richtlinie sollte dann noch eine entsprechende Dienstanweisung folgen, die aber von Reuther selbst beschlossen werden könne. Am Ende stand dennoch die Ablehnung der Vorlage.

Der Haushalt 2023 der VG Kitzingen umfasst ein Volumen von 1,9 Millionen Euro und damit 5,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Da zum einen die Einwohnerzahl rückläufig ist und zum anderen die Rücklagenentnahme reduziert wurde, erhöht sich die durch andere Einnahmen nicht gedeckte Summe und damit die Umlage für die Gemeinden um gut 250.000 Euro auf 1,43 Millionen Euro. Pro Einwohner sind von den Mitgliedsgemeinden daher nun 186,18 Euro zu bezahlen, im Vorjahr lag dies noch bei 152 Euro. Damit kommt auf die Gemeinde Albertshofen eine Umlage in Höhe von 418.346 Euro zu, auf Biebelried 222.112 Euro, auf Buchbrunn 203.308 Euro, auf Mainstockheim 356.162 Euro und auf Sulzfeld 232.538 Euro.

Hauptausgaben sind dabei weiter die Personalkosten in Höhe von gut 1,3 Millionen Euro. Eine Erhöhung gab es auch bei den EDV-Kosten mit insgesamt 120.000 Euro, die aus dem Neukauf von Servern resultiert. Der Haushalt wurde einstimmig verabschiedet.

 
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