Natürlich prägte die Raumenge der Verwaltung und mögliche Erweiterungen der Räume auch die Aufstellung des Haushalts der VG Marktbreit für das laufende Jahr. Kämmerer Wolfgang Schmer machte gleich zu Beginn der Zahlenpräsentation deutlich, dass er "die Hand heben würde, wenn etwas nicht finanzierbar wäre".
Ein neues VG-Gebäude sei deshalb auch in das Zahlenwerk mit eingearbeitet, allerdings in den Folgejahren der Finanzplanung. Während in diesem Jahr die Umlagezahlen pro Einwohner von 170,50 Euro auf 188 Euro steigen, würden diese sich bei einer für einen Neubau nötigen Kreditaufnahme deutlich bis auf 255 Euro in den Jahren nach 2026 erhöhen, was natürlich die Haushalte der Mitgliedsgemeinden belaste.
Etat auf Vorjahresniveau
Insgesamt bleibt der Gesamthaushalt auf Vorjahresniveau mit rund 2,63 Millionen Euro, wobei der Verwaltungshaushalt um gut 260.000 Euro auf 2,47 Millionen Euro steigt und der Vermögenshaushalt um 276.000 Euro auf 165.000 Euro sinkt.
Hauptausgabepunkt im Verwaltungshaushalt sind nach wie vor die Personalkosten in Höhe von fast zwei Millionen Euro. Dazu kommt ein Verwaltungs- und Betriebsaufwand von 363.000 Euro. Für die einzelnen Gemeinden bedeutet das: Marktbreit muss 828.000 Euro an Umlage im Jahr 2023 zahlen, Marktsteft 369.000 Euro, Martinsheim 188.000 Euro, Obernbreit 322.000 Euro, Segnitz 151.500 Euro und Seinsheim 202.000 Euro.
Für die Jahre 2024 bis 2027 hat der Kämmerer als Planungsgröße für einen Neubau 9,2 Millionen Euro für Kredite eingestellt. Dabei ist er von derzeit kalkulierten Kosten für einen Neubau von 13,1 Millionen Euro ausgegangen, die durch ein Kommunalunternehmen entsprechend reduziert werden könnten. Da diese Summe komplett über Kredite finanziert werden soll, ergibt sich eine Steigerung der Verwaltungsumlage auf 255 Euro pro Einwohner ab dem Jahr 2026. Der Haushalt wurde einstimmig und ohne Diskussion genehmigt.
Vorlagen "sind kaum lesbar"
Diskussionen führte dann allerdings Ratsmitglied Achim Leybach aus Marktsteft mit Vorsitzendem Harald Kopp. Die Vorlagen im neuen Ratsinformationssystem für den nicht öffentlichen Sitzungsteil seien so mit Wasserzeichen gekennzeichnet, dass sie kaum lesbar seien. Das Wasserzeichen, eine Kennung des jeweiligen Ratsmitglieds, sei, so Kopp, aus Datenschutzgründen eingefügt.
Ein Umstand, den Leybach klar als Misstrauen gegenüber den Räten empfand. Denn die Ratsmitglieder seien auf Verschwiegenheit verpflichtet und so eine Kontrolle deshalb überflüssig. Vielleicht, so Kopp, könnte das Wasserzeichen etwas transparenter ausgeführt werden, das Prinzip des Datenschutzes sei aber nicht verhandelbar.