Doch etwas Kopfzerbrechen bereitet dem Wiesenbronner Rat das Vorgehen mancher Haus- und Grundbesitzer im Baugebiet Am Königlein, die sich nicht an die Vorgaben des Bebauungsplans halten. In der Ratssitzung am Dienstagabend in der Sporthalle wurden die Beanstandungen publik, die bei einem Rundgang mit Vertretern des Landratsamtes zu Tage traten. Bemängelt wurden fehlender Stauraum von fünf Metern zum öffentlichen Grund, Sockelhöhe über 30 Zentimeter samt Plastikzaun, massive Einfriedung, Überschreitung der zulässigen Sockelhöhe, Aufschüttung mit massiver Änderung des Geländeniveaus, fehlende Baumpflanzung für jeweils 200 Quadratmeter und Entwässerung, die nicht auf die Straße gelangen darf.
Bürgermeister Volkhard Warmdt sagte dazu, dass die Besitzer der beanstandeten Anwesen schon ein Schreiben von VG-Baudezernent Stefan Adam erhalten hätten. Auffallend bei dieser Art Erhebung sei, dass die Beanstandungen nicht das Haus, sondern das Gelände beträfen. So sei zum Beispiel der fehlende Stauraum wichtig für die Verkehrssicherheit und die Gestaltungssatzung müsse beachtet werden. "Die Leute müssen sich an den Bebauungsplan halten, aber eine Regelung im Nachhinein ist schwierig". Falls es Anträge zur Duldung gebe und diese der Gemeinderat ablehne, müsse das Landratsamt eine Entscheidung treffen "und was machen wir, falls das Landratsamt wegen der Unverhältnismäßigkeit der Rückbaukosten den Antrag doch genehmigt?" Diese Frage blieb unbeantwortet, aber die Kommentare der Ratsmitglieder machten deutlich, dass man die Duldung der Beanstandungen als nicht gerecht denen gegenüber ansah, die sich an die Vorgaben des Bebauungsplans halten.
Gemeinderat ist zu konsequentem Handeln verpflichtet
Carolin Wegmann sah ein Zulassen von bemängelten Bausachen als schwierig an, "denn wir müssen solche Fälle dann auch bei anderen genehmigen". Harald Höhn verwies darauf, dass die Bauwerber von den Architekten auf Vorgaben hingewiesen werden, "die Leute wussten Bescheid". Frank Ackermann erinnerte daran, dass der Gemeinderat zu konsequentem Handeln verpflichtet sei, "ansonsten brauchen wir keinen Bebauungsplan und unsere jetzige Entscheidung ist auch wichtig für eventuelle weitere Verstöße".
Als Folge des oben genannten VG-Schreibens lagen dem Rat zwei Anträge auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Flurnummern 674/40 und 674/41 im Baugebiet Am Königlein mit dem Inhalt vor, dass aufgrund der Lage des Car-Ports der Stauraum von fünf Metern nicht eingehalten werden könne. VG-Mitarbeiter Adam schlug die Zustimmung des Ratsgremiums wegen des geringen Durchgangsverkehrs vor. Eine Abstimmung fand aber nicht statt, da alle Ratsmitglieder dem Antrag von Jan von Wietersheim zustimmten, die Abstimmung zu verschieben.
Durch Informationssystem soll Arbeit transparenter und kostensparender werden
Einstimmig verabschiedet wurde der Neuerlass über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im Wirkungskreis der Gemeinde Wiesenbronn. Notwendig wurde die neue Satzung, da die bisherige aus dem Jahr 1994 stammt. Die neue Ausführung orientiert sich am Muster des Gemeindetags, die Kostensatzung wird angepasst und die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten.
Ebenso einhellig wurde der Neuerlass der Geschäftsordnung der Gemeinde hinsichtlich der Nutzung eines Ratsinformationssystems begrüßt. Dadurch soll die Ratsarbeit effizienter, transparenter und kostensparender gestaltet werden. Die Sitzungsunterlagen stehen den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung. Die Umsetzung dieser neuen Satzung ist zum Jahresbeginn 2022 vorgesehen, weitere Vorarbeiten hinsichtlich des Datenschutzes sind notwendig.